2010 | OriginalPaper | Chapter
Entsorgung
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Am Ende des Produktlebenszyklus ist die Vermeidung von Abfällen – beispielsweise durch eine weitere Nutzungsphase (vgl. Kapitel 7) – nicht länger möglich. Im Sinne der durch die Umweltgesetzgebung vorgegebenen Hierarchie „Vermeiden – Verwerten – Beseitigen“ besteht die Zielsetzung am Lebensende eines Produktes daher in der Gewinnung hochwertiger Wertstofffraktionen sowie der ordnungsgemäßen Verbringung der für eine Kreislaufführung nicht geeigneten Materialien. Dies setzt eine ordnungsgemäße Behandlung unter Einsatz von Demontageaktivitäten sowie von verfahrenstechnischen Prozessen voraus.