2009 | OriginalPaper | Chapter
Entwicklungstendenzen und Optimierungsbedarf
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Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des am 3. April 2009 vom
Bundesrat
verabschiedeten
BilMoG
wird die bisherige, im
Handelsgesetzbuch
geregelte Risikoberichterstattung ergänzt. So werden Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 264d HGB
durch
§ 289 Absatz 5 HGB
bzw.
§ 315 Absatz 2 Nummer 5 HGB
verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems,
„im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess“
innerhalb des Lageberichts zu beschreiben. Auf Konzernebene ist die Vorschrift anzuwenden, sofern das Mutterunternehmen
oder
eines in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens das Kapitalmarktkriterium erfüllt.