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02-07-2014 | Erneuerbare Energien | Schwerpunkt | Article

Die EEG-Reform steht in der Kritik

Author: Sabine Voith

2:30 min reading time

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Die EEG-Novelle ist vom Bundestag beschlossen, die Zustimmung seitens Industrie, Europäischer Union und Instituten bleibt jedoch fraglich.

"Bei der EEG-Reform geht es insbesondere darum, den weiteren Kostenanstieg spürbar zu bremsen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und die Marktintegration der erneuerbaren Energien voranzutreiben," so die Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur EEG-Reform. Der Gesetzentwurf des novellierten EEG und die Anlagenregisterverordnung sind vom Kabinett beschlossen, die Bundesregierung stimmte für die EEG-Novelle.

Fazit des Beschlusses: Investoren tragen mehr Risiko, Subventionen werden gekürzt und rund 500 Industriebetriebe müssen auf Rabatte verzichten, weitere 1.600 werden vermehrt an den Förderkosten beteiligt. Modellrechnungen des Wirtschaftsministeriums sehen die künftige EEG-Umlage bei 5,85 bis 6,86 Cent je Kilowattstunde.

Die Ansatzpunkte der Reform

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Folgende Punkte sollen laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie helfen, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien - auf einen Anteil von 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 und von 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 - zu realisieren:

  • Den Kostenanstieg spürbar bremsen.
  • Den Ausbau fortsetzen und steuern.
  • Die Marktintegration vorantreiben.
  • Die EEG-Novelle im europäischen Kontext.

Kritik von der EU und der Industrie

Die Novelle passt das alte EEG in einigen für die Energiewende zentralen Punkten den Entwicklungen an und doch ist sie umstritten. Bereits im Vorfeld, nach Vorlage des Eckpunktepapiers, beschäftigten sich Studien mit den Änderungen.

Die größte Kritik ist von der EU zu befürchten, die in der EEG-Umlage auf Ökostrom-Importe einen versteckten Zoll vermutet, was innerhalb der EU verboten ist.
Gegnern der EEG-Reform, die behaupten, die Reform sei das Ende der Energiewende und ihr Hauptaugenmerk auf die Kosteneffizienz legen, werden die Ausbauziele bis 2050 entgegengehalten.

Die Ausnahmen für die energieintensive Industrie mussten auf Veranlassung der EU-Kommission neu gefasst werden, sind nun aber verabschiedet. Konzerne wie die BASF üben trotzdem Kritik, da die finanzielle Mehrbelastung ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt einschränke und die Investitionssicherheit am Standort Deutschland in Frage stelle.

Firmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien berichten über Auftragsrückgänge und -verluste, da die Rentabilität ihrer Anlagen mit den neuen Regelungen gesunken sei.

Weitere Kritikpunkte im Überblick

Kritik wird wegen weiterer Punkte laut:

  • Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung verstoße gegen das Grundgesetz.
  • Beteiligung der Eigenstromerzeuger an der EEG-Umlage gefährde die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen.
  • Vernetzung von Energiemärkten und -technologien würden nicht genug gefördert.
  • Kostendynamik bei den Strompreisen sei ungebrochen.
  • Umlagesystematik sei ungenügend.
  • Strom aus Biogas und Bio-Erdgas: Senkung der Vergütungssätze für Neuanlagen.
  • Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch.
  • Pumpspeicherkraftwerke hätten einen ungenügenden Stellenwert.
  • Die EEG-Reform berücksichtige die Interessen der Industrie zu sehr.

Das reformierte EEG soll zum 1. August 2014 in Kraft treten. Trotz der erheblichen Kritik werden keine maßgeblichen Änderungen mehr erwartet. Zwischenberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geben eine Übersicht zu den einzelnen Vorhaben. Kritisch geht auch Springer-Autor Erik Gawel im Zeitschriftenartikel "Eckpunkte zur EEG-Reform: Der Energiewende nächster Akt" auf die EEG-Reform ein.

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