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2023 | OriginalPaper | Chapter

2. Förderung des Solarstroms

Author : Jürgen K. Wittlinger

Published in: Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Der wesentliche Baustein für die Förderung der Fotovoltaik ist die für die Dauer von 20 Jahren garantiert gezahlte Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zu welchem die wichtigsten Regeln dargelegt werden. Damit haben Sie nicht nur Kenntnis zur Höhe der jeweiligen Einspeisevergütung, sondern kennen auch die Ausnahme- und Sonderfällen mit ihren abweichenden finanziellen Folgen. Weitere Säulen der Förderung des Solarstroms finden sich bei einer ggf. erforderlichen Finanzierung der Fotovoltaikanlage. An erster Stelle zu nennen sind die zinsgünstigen Darlehen der KfW. Daneben finden sich aber oftmals auch noch andere Fördertöpfe, die angezapft werden können, welche die Investition in die Fotovoltaik erleichtern oder diese erst ermöglichen.
Besonders seit der Industrialisierung hat der weltweite Hunger nach Energie stetig zugenommen. Anfangs wurde hierzu vor allem auf fossile Energieträger zurückgegriffen – angefangen bei Torf, über Kohle bis hin zu Erdöl und Erdgas. In den letzten Jahrzehnten kam die Kernenergie als nukleare Energiequelle hinzu.
Allen gemeinsam war jeweils die zunehmende Wirtschaftlichkeit der Nutzung. Jeder Teilschritt und Übergang zu einer anderen – fortschrittlichen – Energiequelle war anfangs noch nicht wirtschaftlich und wurde deshalb gezielt gefördert. Dies erfolgte regelmäßig durch staatliche Subventionierung, in Form einer allgemeinen Förderung der Forschung und Verbesserung der Energiegewinnung bis hin zu einer gezielten Subventionierung der gewonnenen Energie durch Fördergelder oder Steuervorteile (vgl. Wirth, Harry. 2022. Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland. Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE.).
Auch die regenerativen Energiequellen sind zu Beginn ihrer verstärkten Nutzung noch nicht konkurrenzfähig gegenüber den bisher geförderten, ausgebauten und schließlich wirtschaftlich gewordenen früheren Hauptenergieträgern. Um den angestrebten beschleunigten Umstieg zu ermöglichen, führt wiederum kein Weg vorbei an einer Förderung dieser auch als erneuerbare Energien bezeichneten Quellen.
Das gilt auch bzw. insbesondere für die Fotovoltaik. Zwar ist der „Rohstoff“ dieser Energiequelle – die Sonneneinstrahlung – kostenlos und frei verfügbar, jedoch sind die technischen Voraussetzungen für die Stromgewinnung ganz erheblich und kostenträchtig.
Sicherlich würde ein Wandel und Wechsel mit der Zeit auch ohne zusätzliche Förderung einsetzen, doch angesichts des sich bereits abzeichnenden Klimawandels und den zunehmenden ökologischen Problemen der fossilen und nuklearen Energieträger sollen Alternativen beschleunigt zum Einsatz gelangen. Diese Beschleunigung der Verbreitung der erneuerbaren Energien führt zugleich auch zu einer stetigen Verbesserung und Verbilligung der eingesetzten Komponenten. Damit wird eine zeitlich vorgezogene größere Wirtschaftlichkeit erreicht.

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Literature
go back to reference Bundesministerium der Justiz. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien – EEG 2021, i. d. F. vom 20.07.2022, BGBl. 2022 I S. 1353. EEG 2021 – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de). Zugegriffen am 19.08.2022. Bundesministerium der Justiz. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien – EEG 2021, i. d. F. vom 20.07.2022, BGBl. 2022 I S. 1353. EEG 2021 – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.​de). Zugegriffen am 19.08.2022.
go back to reference Phuong, T., H. Nguyen, und S. Schanz. 2010. Zur Vorteilhaftigkeit von Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung der Besteuerung. arqus Diskussionsbeiträge. http://www.arqus.info/. Phuong, T., H. Nguyen, und S. Schanz. 2010. Zur Vorteilhaftigkeit von Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung der Besteuerung. arqus Diskussionsbeiträge. http://​www.​arqus.​info/​.
go back to reference Wittlinger, J. 2014. Beratungsanlass Fotovoltaikanlagen. SteuerConsultant 7–8(2014): 16–20. Wittlinger, J. 2014. Beratungsanlass Fotovoltaikanlagen. SteuerConsultant 7–8(2014): 16–20.
Metadata
Title
Förderung des Solarstroms
Author
Jürgen K. Wittlinger
Copyright Year
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-40321-8_2