2008 | OriginalPaper | Chapter
Generika und Biosimilars
Authors : Hermann Hofmann, Prof. Dr. Oliver Schöffski
Published in: Pharmabetriebslehre
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
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Generika sind gemäß den Richtlinien des Europäischen Parlaments „Arzneimittel, die die gleiche qualitative und quantitative Zusammensetzung von Wirkstoffen und die gleiche Darreichungsform wie das Referenzarzneimittel aufweisen und deren Bioäquivalenz mit dem Referenzarzneimittel durch geeignete Bioverfügbarkeitsstudien nachgewiesen wurden“
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Generika gibt es sowohl für den verschreibungspflichtigen als auch für den nicht-verschreibungspflichtigen Markt (Over The Counter = OTC). Mit Generika können zwei Drittel aller chronischen Krankheiten nach aktuellem Stand der Wissenschaft behandelt werden. Generika werden sowohl unter einem speziellen Handelsnamen (Branded Generics) als auch unter dem internationalen Freinamen der enthaltenen Wirksubstanz (International Nonproprietary Name — INN) angeboten. Originalarzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist, werden als Altoriginale, patentfreie Originale oder patentfreie Erstanbieterprodukte bezeichnet.
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