2006 | OriginalPaper | Chapter
Greencard für ausländische IT-Fachkräfte
Published in: Internationale Migration hoch qualifizierter Arbeitskräfte
Publisher: DUV
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Die Bundesanstalt für Arbeit (jetzt Bundesagentur für Arbeit) stellt eine Reihe von Daten zur Verfügung. Allerdings sind einige Hinweise zur Terminologie an dieser Stelle zu machen: Die Bundesanstalt für Arbeit veröffentlicht zwei unterschiedliche Datenreihen zur Zuwanderung der ausländischen IT-Fachkräfte. In der Presse werden hauptsächlich die vorläufigen Zulassungen der ausländischen IT-Fachkräfte der Öffentlichkeit unter dem Terminus „Greencard“ vorgestellt. Diese Terminologie wird in dieser Arbeit beibehalten. Die Betriebe in Deutschland beantragen für die ausgewählten ausländischen IT-Fachkräfte eine Greencard. Sie erhalten nach einer Woche eine vorläufige Zusicherung, mit der sie im Ausland ein Visa zur Einreise beantragen können. Innerhalb der ersten drei Monate ihres Aufenthaltes müssen die ausländischen IT-Fachkräfte eine Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen. Die Zahlen zwischen den Zusicherungen und den Arbeitserlaubnissen für ausländische IT-Fachkräfte differieren nach dem ersten Jahr im Juli 2001 um fast 40%, im Juli in den Jahren 2002 und 2003 um fast 30%. Deswegen versucht die folgenden Analyse, wenn möglich auf die Daten zu den erstmalig erteilten Arbeitserlaubnissen zurückzugreifen. Dies ist jedoch für die Merkmale Betriebsgröße, Geschlecht und die Feststellung des Anteils der Hochschulabsolventen unter den Greencard-Inhabern nicht möglich. Bei einigen Merkmalen werden bei beiden Arbeitserlaubnissen die Merkmale erfasst. Hier wird dann ein Vergleich zwischen den Daten vorgenommen.