2013 | OriginalPaper | Chapter
Grundlagen
Authors : Oliver Rhodius, Johannes Lofing
Published in: Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer verstehen
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Kapitalerträge waren und sind in Deutschland grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde zum 01.01.2009 die sogenannte Abgeltungsteuer eingeführt und gleichzeitig der Umfang der bis dahin steuerpflichtigen Kapitalerträge stark ausgeweitet. Während vor Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich nur die Früchte einer Kapitalanlage wie z. B. Zinsen oder Dividenden der Besteuerung unterlagen, werden nun seit 2009 auch Zuwächse des Kapitalstamms umfassend steuerlich erfasst, so z. B. Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Wertpapieren unabhängig von deren Haltedauer.