2009 | OriginalPaper | Chapter
Haftung in der Medizintechnik
Authors : Ute Müller, Volker Lücker
Published in: Medizintechnik
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
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Die Unversehrtheit von Leib und Leben ist das größte Rechtsgut unserer Gesellschaft. Dies macht schon das Grundgesetz in Art. 2 Abs. Satz 1 GG deutlich. Die Öffentlichkeit zeigt daher größtes Interesse an Produkten, welche der Gesundheit dienen und Leben retten oder erhalten. Dieses Interesse gilt einerseits der Entwicklung und Bereitstellung leistungsfähiger Medizinprodukte, andererseits zielt es auf deren Sicherheit. Um vor allem letztere zu gewährleisten, nimmt der Gesetzgeber alle Beteiligten in die Pflicht, die auftretenden Risiken auf das geringstmögliche Maß zu begrenzen. Dies spiegelt sich in den rechtlichen Vorgaben ebenso wie in den Haftungsfolgen, die bei Verletzung dieser Vorgaben greifen, wieder. Diese Folgen können dementsprechend gravierend ausfallen, von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, von Bußgeldzahlungen bis zum Schadenersatzansprüchen, die schnell ein wirtschaftliches Aus bedeuten können. Den Beteiligten, allen voran den Herstellern, muss deshalb daran gelegen sein, nicht nur die Produkte, sondern auch deren Sicherheit stetig weiter zu entwickeln.