2007 | OriginalPaper | Chapter
Haftungsobjekte der Hypothek
Published in: Sachenrecht
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
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Die Hypothek erfaßt das belastete Grundstück, aber nicht nur dieses. Wer eine Hypothek auf ein Hotelgrundstück gibt, soll nicht nur den Wert des Grundstücks zu seiner Sicherheit haben, auch nicht nur den Wert des Grundstücks mit dem Hotelgebäude; ihm soll der gesamte Wert des Hotelbetriebes als Sicherheit dienen. Andererseits darf die Bindung des Eigentümers durch die Hypothek nicht so weit gehen, daß man ihn so behandelt, als wäre er nicht mehr Eigentümer seines Grundstücks. Das Gesetz stellt daher nicht nur das Grundstück unter die Hypothekenhaftung, sondern faßt die Bestandteile des Grundstücks, Erzeugnisse, Zubehör sowie Pacht- und Mietforderung zu einem Haftungsverband zusammen. Die Haftung dieser Nebensachen ist freilich zunächst nur potentiell; ob sie sich aktualisiert, hängt von verschiedenen Umständen ab, die in den §§ 1120–1130 geregelt sind; aktuell wird die Haftung der Nebensachen durch die Beschlagnahme des Grundstücks nach §§ 20 ff. ZVG; danach kann eine Befreiung nur noch durch gutgläubigen Erwerb erfolgen. Rechtlich bedeutet die Hypothekenhaftung an beweglichen Sachen ein Pfandrecht.