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2012 | Book

Internetrecht

Eine praxisorientierte Einführung

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About this book

Das Internet dient zugleich als Basis, Handlungsraum und Katalysator des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens und ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch aufgrund der Gesetzesflut bei gleichzeitig vielfach noch nicht gefestigter Rechtsprechung besteht in der Online-Umgebung immer wieder große Unsicherheit bei den Nutzern. Dieses Lehrbuch führt verständlich, praxisbezogen und fundiert in alle wichtigen Themen des Internetrechts ein. Anhand vieler Beispielfälle wird der Einblick in konkrete Rechts- und Anwenderfragen wie zum Beispiel Abo-Fallen, Urheberrechte, Streitigkeiten über Domainnamen, Datenschutz, Hacking und Phishing u.v.m. vermittelt. Auch Praktiker profitieren von der praxisnahen Wissensvermittlung.
Die 3. Auflage wurde auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht und um wichtige Hinweise ergänzt.

Table of Contents

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Das vorliegende Werk hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundstrukturen des Internetrechts darzustellen. Das Buch möchte eine praxisnahe und zugleich leicht verständliche Einführung in das Internetrecht bieten. Dadurch soll der Leser eine leicht verständliche und dennoch tiefgründige Übersicht über die Themenbereiche des Internetrechts erhalten. Obwohl sich das Werk primär an Studierende der Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien richtet, ist es stark geprägt vom Praxisbezug des Lehrstoffes, so dass sich das Werk auch ideal für Praktiker und insbesondere Berufstätige in der IT- und Medienbranche eignet. Die Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzfelder des Lehrstoffes werden dem Leser aufgezeigt. Der Inhalt wird durch praktische Beispiele veranschaulicht und vertieft.
Andreas Wien
2. Streitigkeiten über Domainnamen
Zusammenfassung
Das Internet verbindet Millionen von Rechnern. Jeder Rechner verfügt über eine aus Zahlen bestehende IP-Adresse. Diese Zahlenkombinationen werden, um die Adressen nutzerfreundlich zu gestalten, mit Namen versehen – den so genannten Domains. Im Rechtsverkehr haben Domains zum Teil einen erheblichen wirtschaftlichen Wert erlangt. Sie werden auf „Tauschbörsen“ mit Geldbeträgen von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro gehandelt. In Einzelfällen kann auch sehr viel mehr erzielt werden. So wurde im Jahr 2000 die Domain „business.com“ für 7,5 Mio. US-Dollar veräußert. Seit die Kommerzialisierung des Internets vorangeschritten ist und die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile bezüglich der Anzahl der registrierten Domainnamen eine Vorreiterrolle eingenommen hat, ist es kaum verwunderlich, dass Streitigkeiten über Domainnamen und sonstige Kennzeichnungsrechte immer häufiger unsere Gerichte beschäftigen.62 Dieses Kapitel widmet sich insbesondere der Frage, inwieweit Ansprüche im Rahmen von Domainstreitigkeiten durchgesetzt werden können.63 Schwerpunkte sind hierbei insbesondere das so genannte „Domaingrabbing“ sowie der Schutz durch Markenrecht, Namensrecht und Wettbewerbsrecht.
Andreas Wien
3. Internet-Angebote und Urheberrecht
Zusammenfassung
Das Internet als ideales Medium zur weltweiten Verbreitung von Textzeilen, Bildern, Musik und Videos bietet insbesondere im Bereich des Urheberrechts erhebliche Anknüpfungspunkte und damit für den Urheber sowohl Chancen als auch Risiken.97 Denn durch das Medium Internet hat der Nutzer in wenigen Sekunden Zugriff auf das umgesetzte geistige Eigentum des Urhebers.
Andreas Wien
4. Werbung im Netz
Zusammenfassung
Zwar werden in der Literatur die Begriffe „Werbung“149 und „Marketing“ bisweilen synonym verwendet, doch bedeutet in der klassischen Betriebswirtschaftslehre der Begriff des Marketings keineswegs das Selbe wie in der Umgangssprache. Dementsprechend stellt Marketing kein Synonym für Werbung dar und ist auch nicht mit dem Begriff Public Relations gleichzusetzen. Es stellt vielmehr eine Art des Managements dar, dessen Ziel es ist, sich auf den Markt und die Bedürfnisse des Kunden einzustellen. Das Marketing beschäftigt sich damit, die Kunden zu analysieren, in Kategorien einzuteilen und für diese Kategorien jeweils ein zielgruppenkonformes Produkt anbieten zu können. Wenn also Marketing per Internet betrieben wird, so bedeutet dies, dass durch die Struktur des Internets nunmehr der oben genannte Bereich im Rahmen der Kundenkommunikation erweitert wird und damit neue Anknüpfungspunkte und neue Möglichkeiten für die Analyse und Ansprache der Zielgruppe bietet.150
Andreas Wien
5. Verträge im Internet
Zusammenfassung
Das wichtigste Regelwerk des Zivilrechts und zugleich auch das wichtigste Gesetz für die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im Internet ist das „Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im 19. Jahrhundert wurde nach einer langen Phase der Rechtszersplitterung versucht, eine Vereinheitlichung des gesamten bürgerlichen Rechts zu schaffen. So wurde im Jahre 1873 gegen den erheblichen Widerstand der selbständigen Länder durch ein Gesetzeswerk, der sogenannten lex Miquel-Lasker, dem Reich durch Verfassungsänderung die Zuständigkeit zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts zugeordnet.219 So konnte das BGB als einheitliche Regelung des bürgerlichen Rechts am 1. Januar 1900 in Kraft treten. In der Zeit seines Bestehens ist das BGB sehr häufig geändert worden, um es den aktuellen Gegebenheiten anzupassen oder europäische Vorgaben zu erfüllen.
Andreas Wien
6. E-Commerce
Zusammenfassung
Der Begriff des E-Commerce bezeichnet weit mehr als die schlichte Abwicklung von Geschäften per Internet. Er umfasst vielmehr auch die gesamten Vorgänge im Vorfeldund auch die während der Abwicklung derartiger Geschäfte. Ob und inwieweit sich ein Unternehmen im Wettbewerb des E-Commerce etablieren kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Insbesondere spielen hierbei die Faktoren „technische Ausstattung“ und „Nutzungsverhalten“ eine wesentliche Rolle. Ohne Kenntnis dieser Faktoren und der rechtlichen Rahmenbedingungen können weder Gewerbetreibende noch Freiberufler ihren Auftritt im Netz zielsicher planen. Nachdem in den vergangenen Jahren vorwiegend die großen Unternehmen in ihren Netzauftritt investiert hatten, sind es nunmehr die kleinen und mittleren Unternehmen, die nach einer langen Phase der Skepsis, nunmehr in Hardware und damit in die Infrastruktur investieren um E-Commerce zu betreiben.
Andreas Wien
7. Besonderheiten
Zusammenfassung
Unter Dialer versteht man bestimmte Softwareprogramme, welche beispielsweise über das DFÜ-Netzwerk des Rechners eine Verbindung in das Internet herstellen und zur Abrechnung von Mehrwertdiensten im Internet dienen. Gewöhnlich wird die vermittelte Mehrwertdienstleistung über die Telefonrechnung abgebucht. Dialer sind damit eine Alternative zur Zahlung per Kreditkarte. In der Praxis ist der Einsatz von Dialern beispielsweise bei der Nutzung kostenpflichtiger Nachrichtendienste, beim Download kostenpflichtiger Software oder für die Abrechnung von so genannten Live-Chats weit verbreitet. Ein seriöser Anbieter klärt die Nutzer bereits vor Installation des Dialers über die Kosten auf, welche dem Nutzer durch die Verwendung des Dialers entstehen werden. Auch wird der Nutzer vor der Aktivierung des Dialers bei seriösen Anbietern darauf aufmerksam gemacht, dass nun eine teurere Verbindung beginnt. Darüber hinaus sollte ein Dialer ohne Probleme später wieder zu deinstallieren sein. Grundsätzlich sind Dialer also nichts Illegales. Doch bietet die Abrechnung über Dialer für viele Personen die Verlockung durch illegale Tricks an das Geld der Nutzer zu gelangen.
Andreas Wien
8. Computerkriminalität und Strafrecht
Zusammenfassung
Nachdem bisher vorwiegend die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen des Internets behandelt wurden, sollen nunmehr die strafrechtlichen Aspekte Beachtung finden. Gerade die Informationstechnologie mit ihren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in den Bereichen Verwaltung und Wirtschaft bietet erhebliches Potential für Missbrauch und kriminelle Aktivitäten. Im Internet gibt es viele Verhaltensweisen, welche dem Strafrecht zuwiderlaufen. Verstöße gegen Strafrechtsnormen können mit Geld- oder Freiheitsstrafen sanktioniert werden. Grundlage hierfür bietet zum einen das Strafgesetzbuch, zum andern finden sich Strafrechtsnormen aber auch in den Spezialgesetzen JSchG, JMStV und UrhG. Zu Unrecht denken viele Personen, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Durch technische Ausstattung und Fortbildung des Personals ist die Polizei heute auch gegen Straftäter im Bereich des Internets gut gerüstet.
Andreas Wien
9. Datenschutz
Zusammenfassung
Immer wenn ein Nutzer sich im Internet bewegt, hinterlässt er nachvollziehbare Spuren. Hat jemand beispielsweise per Internet Waren bestellt, Dienstleistungen genutzt oder für einen Newsletter angemeldet, so besteht für den Anbieter anders als außerhalb des Netzes die Möglichkeit, Informationen über den Kunden zu sammeln, aus denen er ein Nutzerprofil erstellen könnte. Außerhalb des Internets ist ein Kaufvorgang oftmals anonym. Der Geschäftsinhaber kennt gewöhnlich nicht den Namen seiner Kunden und registriert auch nicht, wie lange sich ein Kunde sein Schaufenster angesehen hat oder welche Produkte ihn dabei am meisten interessiert haben. Im Internet ist dieses aufgrund technischer Gegebenheiten alles möglich. Der Anbieter einer Ware oder Leistung erhält für die Abwicklung der Transaktionen Kundendaten. Technisch ist es kein Problem, festzustellen, wie lange der Kunde die Homepage des Anbieters aufgerufen und welche Produkte er sich dort angesehen hat.
Andreas Wien
10. Verfahrensrechtliches
Zusammenfassung
Um seine Rechte durchsetzen zu können, sollte derjenige, der E-Commerce betreibt, sich im Verfahrensrecht auskennen. So ist es beispielsweise zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen nicht unbedingt erforderlich den säumigen Kunden sofort zu verklagen. Klageverfahren nehmen Zeit in Anspruch und sind unter Umständen sehr kostenintensiv. Es gibt aber auch einen schnelleren und kostengünstigeren Weg, auf dem der Betreiber eines Internetshops oder auch andere Gläubiger ohne mündliche Verhandlung an das ihnen zustehende Geld oder einen Vollstreckungstitel gelangen kann.
Andreas Wien
11. Wiederholungsfragen
Andreas Wien
Backmatter
Metadata
Title
Internetrecht
Author
Andreas Wien
Copyright Year
2012
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-8349-3565-6
Print ISBN
978-3-8349-3564-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3565-6