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28-11-2012 | IT-Compliance | Schwerpunkt | Article

Mitarbeiter im Web 2.0 – ignorieren ist keine Lösung

Author: Peter Pagel

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Angesichts der weit verbreiteten Nutzung von Social-Media-Anwendungen sollte es in jedem Unternehmen klar definierte Richtlinien für die Mitarbeiter geben. In der Praxis werden jedoch gerade die rechtlichen Risiken unterschätzt.

Viele Arbeitgeber haben vor allem die IT-Sicherheit im Blick, wenn sie den Zugang ihrer Mitarbeiter zu Sozialen Netzwerken regulieren. Mindestens ebenso sensibel sind jedoch die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Die gängige Praxis, Social-Media-Aktivitäten per Arbeitsvertrag zu untersagen und gleichzeitig im Stillen zu dulden, stellt keinen ausreichenden Schutz der Unternehmensinteressen dar. Heikel ist es insbesondere, wenn die Social-Media-Nutzung von Mitarbeitern beruflich motiviert ist. Dazu gehört beispielsweise das Knüpfen von Kontakten in Berufsnetzwerken oder auch der fachliche Austausch in Internetforen. Wenn vor diesem Hintergrund sensible Informationen in die Öffentlichkeit gelangen oder gar die Rechte Dritter verletzt werden, steht der Arbeitgeber mit in der Verantwortung.

Klare Unterscheidung von beruflicher und privater Nutzung

Als ersten Schritt zu einer transparenten Regelung empfiehlt sich eine eindeutige Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Nutzung. Accounts für Berufsnetzwerke sollten klar dem Unternehmen zugeordnet sein. So lässt sich beim Wechsel eines Vertriebsmitarbeiters beispielsweise sicherstellen, dass wertvolle Kundenkontakte im Unternehmen verbleiben. Im beruflichen Kontext kann der Arbeitgeber zudem festlegen, welche Plattformen für Mitarbeiter freigegeben sind und wer in welchem Umfang kommunizieren darf. Dabei gilt: Wo durch die Einführung von bindenden Social-Media-Guidelines auf die Ordnung des Betriebes sowie das Verhalten der Arbeitnehmerschaft Einfluss genommen wird, ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig. Er sollte daher frühzeitig in die Ausarbeitung der Richtlinien einbezogen werden.

Handlungsempfehlungen sorgen für Sensibilisierung

Bei aller Vorsicht, die im Umgang mit dem Web 2.0 geboten ist – in vielen Unternehmen ist ein Engagement der Mitarbeiter in den Sozialen Medien aber auch ausdrücklich erwünscht, beispielsweise zur Kundenbindung oder Mitarbeiterrekrutierung. Aufgrund der kurzen Reaktionszeiten im Netz kommen Arbeitgeber nicht umhin, ihren kommunizierenden Mitarbeitern einen Vertrauensvorschuss einzuräumen. Es lohnt sich daher, im Vorfeld Handlungsempfehlungen für das angemessene Auftreten im Netz zu formulieren und die Mitarbeiter hinsichtlich möglicher Risiken zu sensibilisieren. Die meisten Fälle, in denen Mitarbeiter ihren Arbeitgeber durch Aktivitäten im Social Web schädigen, könnten durch eindeutige Regeln vermieden werden.

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