2011 | OriginalPaper | Chapter
Kommunale Sozialpolitik als Ordnungspolitik
Author : Silke Schütter
Published in: Handbuch Kommunale Sozialpolitik
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Staatliche (und kommunale) Sozialpolitik erfüllte spätestens seit der Reformation zwei Hauptaufgaben: Aufrechterhaltung der Ordnung und Durchsetzung von Arbeit (Piven u. Cloward 1977: 73). Martin Luther verlieh in seiner Schrift „Von den guten Werken“ (1520) in der Auseinandersetzung mit der alten Programmformel „Ora et labora“ der beruflichen Arbeit die Würde der „guten Werke“: „Wie die Vögel fliegen, so auch der Mensch zur Arbeit geboren ist“ (Hiob 5,7). Der Durchsetzung der Arbeitsamkeit als Norm stand der „Müßiggang“ als Sünde gegen Gott gegenüber. Luther empfahl der städtischen Obrigkeit den „polizeilichen Umgang“ mit arbeitsloser Armut (Landstreicher, Bettler, Wanderarbeiter, Fremde). Arme und Armut wurden als äußere Gefahr und Bedrohung der gesellschaftlichen Sicherheit und Ordnung interpretiert, auf die mit sozialen Regulativen reagiert werden musste. Schon im frühen 16. Jahrhundert betrieben deshalb viele westliche Staaten Sozialfürsorge, nicht zuletzt um in Zeiten der Not den Ausbruch von Unruhen, Verbrechen und Massenprotesten zu vermeiden (Evers u. Nowotny 1987: 109-110). Städtische Fürsorgeprogramme zielten vor allem darauf ab, Arbeitslose durch Arbeitsbeschaffung zu absorbieren und zu kontrollieren, um so die Ordnung wiederherzustellen, aber auch um die Bereitschaft zu erzwingen, zu extrem harten Arbeitsbedingungen und niedrigsten Löhnen zu arbeiten. Grassierender Landstreicherei und Bettelei begegnete die Obrigkeit in dieser krisenhaften Übergangsperiode vom Feudalismus zum Kapitalismus zur Abschreckung mit z. T. drakonischen Strafen (körperliche Züchtigung, Zuchthaus).