Skip to main content
Top

2022 | Book

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ein Überblick für Praktiker

insite
SEARCH

About this book

Dieses Buch ist eine der ersten Publikationen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der praxisbezogene Überblick stellt im Wesentlichen die neu geschaffenen Unternehmenspflichten, die Kernaspekte des Gesetzes sowie die Umsetzung der Sorgfaltspflichten dar. Zudem wird das neue Gesetz in den Kontext vergleichbarer Gesetze in anderen Jurisdiktionen und zur geplanten EU-Richtlinie gebracht, um einen internationalen Einblick in die Materie zu gewährleisten.

Table of Contents

Frontmatter
1. Einleitung und Ausgangsüberlegungen
Zusammenfassung
Wenige Gesetze wurden in den vergangenen Jahren kontroverser diskutiert als das nunmehr unter dem sperrigen Namen „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ vom Bundestag verabschiedete Regelwerk. Das Gesetz wird zwar erst am 1. Januar 2023 in Kraft treten, es hat jedoch bereits heute erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen im In- und Ausland.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
2. Unternehmensbezogener und territorialer Anwendungsbereich
Zusammenfassung
Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird in § 1 LkSG legaldefiniert. In diesem Rahmen wird sowohl auf den unternehmensbezogenen (persönlichen) als auch auf den territorialen Anwendungsbereich eingegangen. Grundsätzlich werden Unternehmen, die eine gefestigte Verbindung zur Bundesrepublik Deutschland und mindestens 3000 (ab dem 1. Januar 2024: 1000) Arbeitnehmer haben, erfasst. Wenn auch die Regelung bezüglich des Anwendungsbereichs grundsätzlich detailliert ausgestaltet ist, bleiben Fragen bezüglich eines indirekten Anwendungsbereichs offen.
Der Gesetzgeber unterscheidet im Rahmen der Lieferkette zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern und setzt dementsprechend verschiedene Anforderungen an die verschiedenen Lieferantentypen.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
3. Geschützte Rechtsgüther
Zusammenfassung
Bei der Bestimmung der Schutzgüter, also der Bereiche, in denen Verstöße vermieden werden sollen, unterscheidet das Gesetz zwischen menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken. Konkret sollen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und mangelnde Sicherheitsstandards entlang der Lieferkette verhindert werden. Ferner sollen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen vermieden werden. Grundlage für das LkSG waren insbesondere die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
4. Glieder der Lieferkette
Zusammenfassung
Dem LkSG liegt eine weite Fassung des Lieferkettenbegriffs zugrunde, um sämtliche Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens zu erfassen. Diese Schritte sind regelmäßig im In- und Ausland zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich. Legaldefiniert handelt es sich um den gesamten Weg von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Endkunden (vgl. § 2 Abs. 5 S. 2 LkSG). Die Lieferkette enthält verschiedene Elemente, deren Unterteilung sich letztlich auf die Sorgfaltspflichten, insbesondere die Präventions- und Abhilfemaßnahmen auswirkt. Erfasst wird das Handeln des Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich (§ 2 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 LkSG), das Handeln eines unmittelbaren Zulieferers (§ 2 Abs. 5 Nr. 2, Abs. 7 LkSG) sowie das Handeln eines mittelbaren Zulieferers (§ 2 Abs. 5 Nr. 3, Abs. 8 LkSG). Die Überprüfungspflicht gilt damit für die gesamte Lieferkette.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
5. Sorgfaltspflichten
Zusammenfassung
Die Sorgfaltspflichten sind lediglich als „Bemühenspflichten“ ausgestaltet und begründen für die Unternehmen weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Ferner setzt das LkSG die Sorgfaltspflichten unter einen Angemessenheitsvorbehalt, der Unternehmen einen Ermessens- und Handlungsspielraum einräumt. Aus den bestehenden Einflussmöglichkeiten des Unternehmens ergibt sich auch letztlich die „Angemessenheit“ der Pflichten. Eine Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist auch dann möglich, wenn eine Nachverfolgung der gesamten Lieferkette (tatsächlich oder rechtlich) nicht möglich ist oder Präventions- oder Abhilfemaßnahmen nicht vorgenommen werden können. Kernelement des LkSG ist die Einrichtung eines Risikomanagements zur Überwachung ihrer Lieferketten. Das Risikomanagement muss die gesamte Lieferkette erfassen und in allen maßgeblichen (unternehmensinternen) Geschäftsabläufen verankert sein (§ 4 Abs. 1 LkSG). Außerdem muss das Unternehmen einen Verantwortlichen für das Risikomanagement im Unternehmen bestimmen. Daneben wird die Pflicht zur Risikoanalyse zur Ermittlung menschenrechts- und umweltbezogener Risiken normiert. Im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern hat das Unternehmen mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen bei wesentlich veränderter oder erweiterter Risikolage zu überprüfen, ob eine Verletzung von Menschenrechts- oder Umweltbelangen vorliegt. Bei mittelbaren Zulieferern besteht die Pflicht zur Risikoanalyse nur, wenn das Unternehmen substanziierte Kenntnis von möglichen Verletzungen hat.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
6. Beschwerdeverfahren (Hinweisgebersystem)
Zusammenfassung
Das LkSG schreibt die Einführung eines Beschwerdeverfahrens vor, mit welchem drohende Menschenrechts- und Umweltverletzungen beanstandet werden können. Jedoch wird die Schaffung eines die gesamte (internationale) Lieferkette umfassenden Beschwerdesystems Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. So ist ein Schutz von besonders vulnerablen Personengruppen, wie bspw. Kinder, Analphabeten, diskriminierte Teile der Bevölkerung, nicht allein über IT-Systeme möglich, wie es beim sog. Whistleblowing der Fall ist. Insgesamt wird sich das Beschwerdeverfahren etlichen rechtlichen und technischen Herausforderungen stellen müssen. Im Hinblick auf die Sprache und einer der effektiven Aufarbeitung des Sachverhalts wird neben dem technischen Beschwerdeverfahren eine qualifizierte Unterstützung vor Ort zu fordern sein.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
7. Dokumentations- und Berichtspflichten
Zusammenfassung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll vorrangig über das Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht durchgesetzt werden. Die Kontrolle durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde erfolgt im Wesentlichen anhand einer Prüfung des jährlich vorzulegenden Unternehmensberichts über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
Damit stellen die insbesondere in § 10 LkSG geregelten Dokumentations- und Berichterstattungspflichten einen zentralen Bestandteil des Gesetzes dar.
Auch administrativ bedeutet die Erfüllung dieser Verpflichtungen absehbar den größten Aufwand auf Seiten der Unternehmen. Insbesondere im Rahmen der Anfertigung des ersten Jahresberichtes sind erhebliche Vorarbeiten zu leisten.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
8. Zivilrechtliche Haftung und zivilprozessuale Geltendmachung von Ansprüchen
Zusammenfassung
Die Verletzung von Sorgfaltspflichten nach dem LkSG begründet keine eigenständige zivilrechtliche Haftung. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für die Limitierung zivilrechtlicher Haftungsrisiken im Rahmen des LkSG entschlossen. Eine nach dem geltenden Recht bestehende Haftung und daraus resultierende zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Verfolgung von Ansprüchen nach dem LkSG kann durch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft erfolgen.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
9. Behördliche Kontrolle und Durchsetzung
Zusammenfassung
Die Prüfung des vom Unternehmen einzureichenden Berichts erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Hinblick auf das „ob“ und das „wie“ bezüglich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Dem BAFA werden weitreichende Ermittlungsrechte eingeräumt. Im Hinblick auf das Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen bestehen rechtsstaatliche Bedenken, zumal dieses Recht keinerlei Einschränkungen wie andere behördliche Eingriffs- bzw. Durchsuchungsrechte erfährt.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
10. Sanktionen
Zusammenfassung
Das LkSG kennt neben Zwangs- und Bußgeldern auch vergaberechtliche Sanktionen. Konkret ist neben den Verwaltungsstrafen und Bußgeldern mit dem Ausschluss am öffentlichen Bieterverfahren eine bewährte und dem deutschen Recht nicht unbekannte Sanktion im LkSG normiert.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
11. Umsetzung in der Vertragspraxis
Zusammenfassung
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Vertragspraxis stellt aufgrund der Komplexität des internationalen Wirtschaftsrechts und der Besonderheiten des deutschen Vertragsrechts eine Herausforderung dar. Auch in technischer und organisatorischer Sicht sind einige Aspekte bei der Umsetzung zu beachten.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
12. Internationaler Vergleich
Zusammenfassung
Das deutsche LkSG begründet im internationalen Vergleich in Ausmaß und Zielrichtung einen völlig neuen Ansatz. Allerdings gibt es weltweit bereits Gesetze, die lieferkettenbezogene Sorgfaltspflichten und insbesondere Berichts- und Dokumentationspflichten vorsehen. Bezüglich des Geltungsbereichs stimmen etliche Gesetze überein, während eine zivilrechtliche Haftung nur vereinzelt von den Gesetzen angeordnet wird. Den Regelfall stellen behördliche Sanktionen dar. Mit Spannung wird der europäische Richtlinienvorschlag erwartet, der voraussichtlich weit über die Vorgaben des deutschen LkSG hinaus geht und hohe Anforderungen an die Pflichten für Unternehmen stellt.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
13. Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schafft eine neue Rechtsmaterie, die auch in publizistischer Hinsicht Neuland darstellt. Die in der vorliegenden Publikation dargestellten Themen werden in Zukunft durch die Rechtsprechung und vertrags- bzw. verwaltungsrechtliche Praxis eine Konkretisierung erfahren. Hierbei werden sich branchen- und länderspezifische Besonderheiten herausbilden.
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
14. Anlage I – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zusammenfassung
Gesetz
Roland Falder, Constantin Frank-Fahle, Peter Poleacov
Metadata
Title
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Authors
Roland Falder
Dr. Constantin Frank-Fahle
Peter Poleacov
Copyright Year
2022
Electronic ISBN
978-3-658-36837-1
Print ISBN
978-3-658-36836-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36837-1