2009 | OriginalPaper | Chapter
Litigation-PR – Was ist das eigentlich?
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Der Begriff Litigation-PR stammt aus dem Englischen und setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen „Litigation“, was wir auf Deutsch mit „Rechtsstreitigkeit“, „Gerichtsverfahren“ und „Prozess“ übersetzen würden. Der zweite Teil (PR) ist nichts anderes als die Abkürzung für Public Relations, was hierzulande als „Öffentlichkeitsarbeit“ bezeichnet wird. Zusammengenommen und vereinfachend dargestellt geht es also bei Litigation-PR um eine wirksame Zusammenarbeit mit den Medien, also der Öffentlichkeit, während juristischer Auseinandersetzungen.