2012 | OriginalPaper | Chapter
MaRisk der Banken und Frühwarnindikatoren
Author : Karl Dürselen
Published in: Frühwarnindikatoren und Krisenfrühaufklärung
Publisher: Gabler Verlag
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Wesentliche Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind die an die Institute gerichteten qualitativen Elemente des
bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens
(Supervisory Review Process) von Basel II.1 Die bankenaufsichtliche Risikomessung – und damit auch die
Entwicklung von Frühwarnindikatoren
– orientiert sich im Rahmen der Baseler Eigenkapitalanforderungen vor allem an den Risikosteuerungsverfahren der Kreditinstitute. Im Rahmen der Säule 2 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht konstatiert, dass eine risikoadäquate Eigenmittelausstattung eines Kreditinstituts zwar unter aufsichtsrechtlichen Aspekten von maßgeblicher Bedeutung ist, die Eigenmittelausstattung eines Instituts jedoch seine Solvenz und die Stabilität des Bankensystems allein nicht gewährleisten kann. Entscheidend ist – nach Ansicht der Aufsicht – vielmehr das vom Bankmanagement festgelegte Ertrags- und Risikoprofil eines Instituts unter Berücksichtigung der Fähigkeit, die eingegangenen Risiken zu steuern und dauerhaft zu tragen.