2012 | OriginalPaper | Chapter
Methodische Grundlagen
Authors : Stephan Derbort, Richard Herrmann, Christian Mehlinger, Norbert Seeger
Published in: Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
Publisher: Gabler Verlag
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Beschreibt man die wesentlichen Konturen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen in den diversen Rechnungslegungsstandards, so wird die „Statik“ der Abbildung durch den einfachen Grundzusammenhang eines virtuellen Darlehens des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber geprägt:
1.
Der Arbeitnehmer erdient ein Entgelt als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung.
2.
Einen Teil des Entgelts erhält der Arbeitnehmer in Form von Barlohn.
3.
Der Arbeitnehmer stellt einen Teil des von ihm erarbeiteten (erdienten) Entgelts dem Arbeitgeber zur Verfügung. Das somit in der Anwartschaftsphase gestundete Arbeitsentgelt bewirkt eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (Erfüllungsrückstand).
4.
Auch für die überlassung von Kapital ist ein Entgelt fällig. Die virtuellen, nicht tatsächlichen Zinsforderungen des Arbeitnehmers werden–wie schon die Entgelte–gestundet.
5.
Die in der Anwartschaftsphase gestundeten Entgelte für Arbeit und die Zinsen addieren sich zu der Darlehens- bzw. Pensionsverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Diese erhöht sich um die jeweils jährlich hinzukommenden gestundeten Entgelte für die Arbeitsleistung und Zinsen.
6.
Nach Eintritt des Versorgungsfalls zahlt der Arbeitgeber in der Leistungsphase die vereinbarten Renten an den Arbeitnehmer aus. Diese Rentenzahlungen mindern das Darlehen aus gestundeten Entgelten somit aus gestundeten Zinsen und somit die jeweilige Pensionsverpflichtung. Insofern stellen die Rentenzahlungen Tilgungen des Kredites bzw. der Pensionsverpflichtung dar.
7.
Vernachlässigt man das biometrische Risiko (z.B. Invalidität oder Sterblichkeit), entspricht die Summe aller Rentenzahlungen bzw. Tilgungen in der Leistungsphase der Summe der gestundeten Zins- und Arbeitsentgelte in der Anwartschaftsphase. Der Arbeitgeber zahlt den Kredit inklusive aller Zinsen zurück. Wäre das Darlehen zinslos, entspräche die Summe aller Renten- bzw. Tilgungszahlungen der Summe der gestundeten Arbeitsentgelte.