2014 | OriginalPaper | Chapter
Mindestwasserregelungen
Authors : Prof. em. Dr.-Ing. habil Dr.-Ing. E. h. Jürgen Giesecke, Dr.-Ing. Stephan Heimerl
Published in: Wasserkraftanlagen
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
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Der Wasserentzug aus Fließgewässern durch Wasserkraftnutzung, Trinkwasserversorgung, Speicherbewirtschaftung, Bewässerung, Kühlung u. ä. hat zur Folge, dass die natürlichen Abflussverhältnisse im ursprünglichen Mutterbett je nach Entnahmequote teilweise stark verändert werden. Bei Totalentnahme führen diese Ausleitungsstrecken dann nur noch bei einem Wasserüberangebot, bei möglichen Sickerverlusten an der Wehranlage, unterhalb von Seitenzuflüssen oder durch Grundwasserzuströmung etc. Wasser. Durch eine Mindestwasserregelung soll in der Ausleitungsstrecke eine für die ökologische Funktionsfähigkeit notwendige Wasserführung sichergestellt werden. Das nicht ausgeleitete Mindestwasser, auch als Restwasser bezeichnet, verbleibt dann im Mutterbett und steht deshalb für den jeweiligen Nutzungszweck nicht zur Verfügung, so dass dies in manchen Fällen die Wirtschaftlichkeit der Anlage gefährden kann.