01-12-2012 | Magazin
Niedersachsen: Modellkommunen-Gesetz unterstützt Bürokratieabbau
Published in: Innovative Verwaltung | Issue 12/2012
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Auszug
Die niedersächsische Landesregierung hat eine Verordnung zum Modellkommunen-Gesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, wurden Vorschläge der teilnehmenden Kommunen umgesetzt, wie man bürokratische Strukturen im kommunalen Bereich wirkungsvoll abbauen kann. Verschiedene landesrechtliche Regelungen wurden dabei modifiziert: So wurden etwa probeweise Zuständigkeiten gelockert, um den Kommunen mehr Spielräume zu geben. Die Modell-Landkreise Cuxhaven, Emsland und Osnabrück sowie ihre Städte und Gemeinden konnten bis 31. Dezember 2012 individuell vereinbaren, dass sie Zuständigkeiten für bestimmte Aufgaben verlagern. Die Kommunen haben ihr nachhaltiges Interesse bekundet, diese Regelungen dauerhaft fortzuführen. Ab Januar 2013 werden durch die jetzt beschlossene Verordnung individuelle Zuständigkeitsvereinbarungen zwischen den Kommunen landesweit und dauerhaft für folgende Aufgaben ermöglicht:-
▪ Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten
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▪ Überprüfung von Gewerbetreibenden hinsichtlich der Einhaltung reisegewerberechtlicher Bestimmungen und verschiedene Aufgaben im Gewerberecht
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▪ Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und nach dem Fahrlehrergesetz
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▪ Aufgaben der Versicherungsämter
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▪ Aufgaben bei der Änderung von Familien- und Vornamen
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▪ Aufgaben nach dem Vereinsgesetz