2011 | OriginalPaper | Chapter
Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und Demokratie
Author : Ulrich Sarcinelli
Published in: Politische Kommunikation in Deutschland
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Öffentlich wird eine Angelegenheit nicht nur deshalb genannt, weil sie allgemein zugänglich und nicht geheim ist. Öffentlich ist etwas vor allem dann, wenn es mit der „res publica” zu tun hat, wenn es von öffentlichem Belang ist, also alle angeht (vgl. Sarcinelli 2008). Von politischer Öffentlichkeit ist zu sprechen, wenn Öffentlichkeit in politischen Angelegenheiten Transparenz herstellt, Diskursivität über Themen, Meinungen und Überzeugungen ermöglicht und Orientierung in der Meinungsvielfalt bietet (vgl. Neidhardt 1994b). Öffentliche Meinung als politischer Begriff ergibt sich nicht automatisch aus der Addition öffentlich geäußerter, individueller Meinungen. Sie ist weder ein quasi-statistisches Aggregat demoskopisch erhobener Bevölkerungseinstellungen, noch ist sie gleichzusetzen mit der veröffentlichten Meinung. Vielmehr muss sie begriffen werden als „ein kollektives Produkt von Kommunikationen, das sich zwischen den Sprechern als ‚herrschende‘ Meinung darstellt. Erst die Unterstellung einer normativen Kraft macht öffentliche Meinung zu einer Wirkungsgröße, die soziologische Beachtung verdient” (Neidhardt 1994: 26). Für die Bestimmung der Legitimität demokratischer Herrschaft ist öffentliche Meinung eine zentrale Kategorie. Dennoch: Eine allgemein akzeptierte Definition von öffentlicher Meinung gibt es nicht (vgl. Davidson 1968; Scherer 1998).