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16-10-2019 | Personenversicherung | Schwerpunkt | Article

Versicherungsschutz für Kinder wackelt

Author: Uwe Schmidt-Kasparek

3:30 min reading time

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Eltern lieben ihre Kinder und möchten sie bestmöglich schützen. Hierfür schließen Eltern oftmals eine Kinderversicherung ab. Doch der Markt für dieses Produkt wankt.

Das Jahr 2019 war ein fruchtbares: Laut Statistischem Bundesamt kamen rund 785.000 Kinder in Deutschland zur Welt. Ihre Eltern bilden einen lukrativen Markt für Kinderversicherungen. Doch im Segment Kinderschutz bekommen viele Assekuranzen inzwischen kalte Füße. Exemplarisch für das Verschwinden der klassischen Kinderversicherung steht die Basler Versicherung: Sie hat ihren Kinderinvaliditätsversicherung "Junior Schutz Plus" eingestellt.

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Absage an das Spezialsegement Kind

Der Grund für den Rückzug liegt bei der Basler im Riskmanagement. Dort heißt es, der Betreuungsaufwand für Spezialsegmente mit nur einem sehr kleinen Volumen sei sehr hoch. Daher habe sich der Versicherer vom Produkt "Junior Schutz Plus" getrennt. Die ersten Kündigungen in Zusammenhang mit der vollen Bestandskündigung wurden zum 1. September 2019 wirksam. Bei einer Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren "wird sich der Kündigungsprozess über die nächsten vier Jahre hinziehen", erklärt Pressesprecherin Christine Seeger. Die betroffenen Kunden würden umfassend beraten.

Alternativen bestehen etwa in einer Unfallversicherung. Schwer zu ersetzen ist dennoch ein Invaliditätsschutz, der bei Unfall und Krankheit ab 50 Prozent Behinderung zahlt. Bereits 2014 riet die Stiftung Warentest den Eltern, für die Absicherung ihres Nachwuchses und bei ausreichender Finanzausstattung lieber zu einer Kinderinvaliditäts- statt einer Unfallversicherung zu greifen. Sie springt sowohl bei Unfall ein als auch bei schwerer Krankheit, die viel häufiger zu Schwerbehinderung führt.

Die Kündigungsaktion der Basler ist nicht unumstritten. Ist die Versicherung gekündigt, findet sich für kranke Kinder kaum noch anderweitig Versicherungsschutz. Die Ängstlichkeit, positiver formuliert das Risikobewusstsein der Versicherer, schlägt sich auch andernorts in abgeschafften Kinderversicherungen nieder. Bereits 2013 stellten Bruderhilfe und Huk Coburg ihre Produkte ein. Die R+V sowie die Allianz folgten 2016. Im September 2018 entfernte die Württembergische ihre Kinderinvaliditätsversicherung aus dem Portfolio, gefolgt von Provinzial und Westfälscher Provinzial im Mai 2019. Noch sind Kinderversicherungsprodukte auf dem Markt zu finden, auch wenn beispielsweise "Kiss" von Adcuri und Barmenia ebenfalls die Kollektivkündigung droht.

Ersatzprodukte und Pflegeschutz

Was also tun, wenn sich die Versicherer aus dem Geschäft mit Kinderversicherungen zurückziehen? Wie ist der Pflegefall dann zu stemmen? Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach betreuen 62 Prozent der Deutschen mit pflegebedürftigen Angehörigen ihre Lieben selbst. Der Prozentsatz dürfte bei pflegebedürftigen Kindern noch höher liegen. Wer sein Kind zu Hause pflegt, hat zwar Anspruch auf Pflegegeld, doch die staatliche Direktunterstützung ist lediglich eine Teilkasko-Absicherung. Und auch bei der staatlichen geförderten privaten Zusatzpflegeversicherung sind Kinder außen vor. Das Recht besagt, dass für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine förderfähige Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden kann.

Viel Schutz für wenig Geld verspricht dagegen ein privater Pflegeschutz mit Pflegetagegeld für häusliche Pflege. Das Pflegetagegeld ist in vielen Fällen günstiger als die Kinderinvaliditäts-Policen, bietet aber einen ähnlich umfassenden Schutz. Ein Pferdefuß bei den heute vielfach auch für Kinder angebotenen Schwere-Krankheiten-Policen besteht darin, dass der Nachwuchs möglicherweise unter der "falschen" Krankheit leidet und so keinen Anspruch auf Rente oder Kapitalzahlung hat. Eine Mogelpackung bleiben Pflegezusatzversicherungen für Kinder, die nur leisten, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eintritt, und die bei Krankheit als Ursache eine Wartezeit haben. Die Vergleichsbetrachtung in Frage kommender Produkte schließt Springer-Autor Alexander Schrehardt in "Trotz steigender Pflegefälle keine guten Vertriebszahlen" in​​​​ Versicherungsmagazin Ausgabe 6/2019 (Seite 32) mit Argumenten aus der Erwachsenenwelt der Pflegeversicherung:

Diese Auswahl ist nicht einfach. Eine Pflegekostenversicherung garantiert eine anteilige Kostenübernahme für den Fall einer pflegerischen Versorgung durch einen Pflegedienst oder in einem Pflegeheim. Allerdings sehen diese Verträge oftmals keine oder nur geringe Leistungszahlungen für den Fall einer Laienpflege durch Familienangehörige vor. Pflegetageld- und Pflegerentenversicherung sichern im Versicherungsfall eine steuerfreie Barleistung ohne Verwendungsnachweis. Die Versicherungslösungen der privaten Krankenversicherer sind zumeist kostengünstiger, aber die teure Pflegerentenversicherung gewährleistet mit einem garantierten Beitrag eine höhere Planungssicherheit."

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