2013 | OriginalPaper | Chapter
Private Baufinanzierung von A – Z
Author : Helmut Keller
Published in: Praxishandbuch Baufinanzierung für Wohneigentümer
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Baukosten werden nur dann zu abzugsfähigen Werbungskosten, wenn sie tatsächlich angefallen und abgeflossen (bezahlt) sind. Sie müssen in dem Jahr steuerlich berücksichtigt werden, in dem sie gezahlt worden sind. Zugeflossene Beträge sind analog zu versteuern (§ 11 EStG). Das Disagio wird vielfach bei der ersten Darlehensauszahlung einbehalten und ist dann zum Zeitpunkt der Leistung steuerlich absetzbar.