2008 | OriginalPaper | Chapter
Problemstellung
Published in: Immobilienbewertung im Kontext der IFRS
Publisher: Gabler
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Seit dem 1. Januar 2005 sind ca. 7.000
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in der EU ansässige kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.
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Darüber hinaus ist eine freiwillige Anwendung der IFRS im Konzernabschluss sowie im informatorischen Einzelabschluss möglich.
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Eine Vielzahl dieser Unternehmen hat Immobilien im Bestand. Immobilien gelten heutzutage aufgrund ihres dominierenden Anteils am volkswirtschaftlichen Gesamtvermögen als ein wesentlicher Faktor für die gesamtwirtschaftliche Stabilität und Entwicklung.
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Viele dieser von kapitalmarktorientierten Unternehmen gehaltenen Immobilien dienen nicht Produktions- oder Verwaltungszwecken, sondern der Vermietung an Dritte oder Wertsteigerungszwecken. Letztere fallen als so genannte „Investment Properties“
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in den Anwendungsbereich von IAS 40.
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Zu den betroffenen Unternehmen zählen sowohl reine Immobilienaktiengesellschaften
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(einschließlich der Real Estate Investment Trusts (REITs))
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als auch alle anderen Unternehmen beliebiger Branchen
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mit entsprechendem Immobilienbesitz.
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Die Anwendung des IAS 40 verschafft diesen Unternehmen die Möglichkeit, die Effekte aus einer Neubewertung der Immobilien des Anlagevermögens jedes Jahr ergebniswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen zu lassen. Sie können somit ihre Jahresergebnisse sowie ihre Bilanzsummen durch „Höherbewertung von Immobilien aufpeppen. Experten bezweifeln jedoch, ob sich damit die Transparenz für die Anleger verbessert.“
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