01-02-2012 | Kommentar
Quo vadis, Insolvenzrecht?
Verbraucher
Published in: Bankmagazin | Issue 2/2012
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Auszug
Man plant derzeit vieles in Berlin, unter anderem eine weitere Reform des Insolvenzrechts. Seit Anfang Dezember 2011 ist ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums im Umlauf, zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“. Das Papier enthält eine Reihe guter Ansätze:-
▶ Die Stärkung der Gläubigerrechte durch die Ermöglichung eines schriftlichen Antrages auf Versagung der Restschuldbefreiung.
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▶ Die nachträgliche Geltendmachung von später bekannt gewordenen Versagungsgründen auch nach dem Schlusstermin.
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▶ Die geplante Verschärfung der Versagungsgründe – etwa bei Gläubigerschädigung durch eine Straftat – oder die Erweiterung der Gründe für den Widerruf der Restschuldbefreiung.
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▶ Und, längst überfällig: Der Schuldner ist im gesamten Verfahren und nicht nur während der Wohlverhaltensperiode zur Erwerbstätigkeit verpflichtet.