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2016 | Book

Recht für Medienberufe

Kompaktes Wissen zu allen rechtstypischen Fragen

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About this book

Mit diesem Buch finden Sie sich schnell im Dschungel der medienspezifischen Rechtsfragen zurecht. Es orientiert sich am Lehrplan und hilft Ihnen, die für Ihren Beruf relevanten Themen schnell zu begreifen und mit ihnen umgehen zu können. Insbesondere liegt der Schwerpunkt auf dem Urheberrecht, dem Kennzeichen- und Markenrecht, dem Internetrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie dem Datenschutz und Presserecht.

Table of Contents

Frontmatter
Kapitel 1. Vertragsrecht
Zusammenfassung
Im ersten Kapitel geht es um die komplexe Materie des Vertragsrechts. Auch in der Medienbranche werden Kaufverträge, aber vor allen Dingen Werkverträge, geschlossen. In diesem Kapitel werden die Rechte und Pflichten, die mit Vertragsabschluss wirksam werden, behandelt. Zudem wird der rechtliche Spielraum bei Vertragspflichtverletzungen sowie bei der Gestaltung der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) behandelt. Auch die Honorargestaltung sowie der rechtliche Rahmen bei Überschreitungen von Honorarlimits bei Werkverträgen werden eingehend dargestellt.
Clemens Kaesler
Kapitel 2. Urheberrecht
Zusammenfassung
Das zweite Kapitel umfasst die volle Breite des Urheberrechts für Medienberufe. Zunächst wird behandelt welche Werke urheberrechtlichen Schutz genießen und wo die Grenzen des Urheberrechts liegen. Dabei wird auch erörtert, ob und wie Webseiten, Computerprogramme, Computerspiele und Datenbanken urheberrechtlichen Schutz genießen. Ein Schwerpunkt beschäftigt sich mit den Rechtskonsequenzen bei urheberrechtlichen Verletzungen. Für Mediengestalter und -designer besonders interessant ist das Kapitel zum Schutz von Designs sowie das Geschmacksmustergesetz (kleines Urheberrecht). Weiterer Bestandteil ist der Lizenzvertrag für Softwareprodukte.
Clemens Kaesler
Kapitel 3. Markenrecht
Zusammenfassung
In Kapitel 3 geht es um das Markenrecht. Gerade Mediengestalter und -designer arbeiten oft mit und für Marken, so dass gute Kenntnisse des rechtlichen Rahmens des Markengesetzes unabdingbar sind.
Clemens Kaesler
Kapitel 4. Recht der Werbung
Zusammenfassung
Kapitel 4 handelt vom Recht der Werbung. Werbung darf nicht alles – da Mediendesigner oft auch als Werbegestalter tätig sind, werden in diesem Kapitel die rechtlichen Rahmenbedingungen von Werbung dargestellt. Insbesondere die Kriterien für irreführende Werbung sowie vergleichende Werbung werden detailreich erklärt.
Clemens Kaesler
Kapitel 5. Internetrecht
Zusammenfassung
Dieses Kapitel widmet sich dem weiten Feld des Internetrechts. Hierbei werden die Erkenntnisse aus Kapitel 1 und 2 sowie 4 übertragen auf das Metier des Internets, das durch technologische Innovationen anfänglich scheinbar rechtsfreie Räume geschaffen hat, die jedoch in der Regel mit dem bestehenden Rechtswerkzeug gelöst werden können. Insbesondere werden Fragen der Domainvergabe, urheberrechtliche Fragen sowie die Rechtsgestaltung von Verträgen im Internet behandelt. Zudem werden Rechtsfragen zur Gestaltung von Webseiten, aber auch zum Auftritt von Unternehmen in Sozialen Netzwerken behandelt. Hier bildet der rechtliche Rahmen der Arbeit von Social Media Managern einen Schwerpunkt.
Clemens Kaesler
Kapitel 6. Datenschutz
Zusammenfassung
Für alle in der IT- und Medienbranche Tätigen sind Grundkenntnisse zum Datenschutz unabdingbar. Diese werden in diesem 6. Kapitel behandelt.
Clemens Kaesler
Kapitel 7. Presserecht
Zusammenfassung
Gerade im Online-Bereich ist der Übergang von der Mediengestaltung hin zur Online-Journalistik fließend, weshalb Grundkenntnisse des Presserechts notwendig sind.
Clemens Kaesler
Kapitel 8. Lösungen zu den Lernkontrollen
Zusammenfassung
1)
a) Hans B. kann den Vertrag anfechten, da er bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (§ 119 BGB).
b) Die Paper AG kann für den Schaden, der durch die irrtümliche Willenserklärung des Hans B. entstand, Ersatz fordern (§ 122 BGB).
 
2)
Die Webagentur kann den Vertrag über § 120 BGB anfechten.
 
3)
Eine Anfechtung wegen Irrtums ist nicht möglich, da dieser Anspruch für den sog. Motivirrtum ausgeschlossen ist.
 
4)
Kostenvoranschläge dürfen nicht mit Festpreisangeboten verwechselt werden. Ein Kostenvoranschlag ist eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten. Wird für den Unternehmer während der Erstellung des Werkes erkennbar, dass die Kosten im Voranschlag zu niedrig angesetzt wurden, muss er den Besteller unverzüglich darauf hinweisen. Dem Besteller obliegt es dann, ob er die Mehrkosten übernimmt oder ob eine einfachere Lösung zur Vollendung des Werkes angewendet werden soll. Der Besteller kann aus diesem Grund den Vertrag auch kündigen, er hat dann dem Unternehmer, den geleisteten Teil der Arbeit zu vergüten.
 
5)
a) Das Papier hat nicht die übliche Beschaffenheit, somit handelt es sich um einen Mangel i. S. d. § 434 BGB. Meier kann von der Paper-Handels AG Neulieferung fordern.
b) Für Gewerbetreibende gilt, dass sie die Ware sofort bei Anlieferung auf Mängel hin untersuchen müssen (§ 377 HGB), da sonst die Gewährleistungsrechte verfallen.
 
6)
Das Werk hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit. U kann von XY Nacherfüllung fordern, die innerhalb einer bestimmten Frist zu erfolgen hat.
 
7)
Zunächst muss geprüft werden, ob die Rechnung bereits fällig geworden ist, d. h. der Zahlungstermin muss eingetreten und überschritten worden sein. Die Werbefirma muss eine Mahnung schicken, damit die Waren AG in den Zahlungsverzug gesetzt wird. Wird keine Mahnung geschickt, so kommt die Waren AG 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Handelt es sich bei der Waren AG um einen Hauptkunden, so sollte die Werbefirma behutsam vorgehen, d. h. zunächst eine Zahlungserinnerung schicken.
 
Clemens Kaesler
Backmatter
Metadata
Title
Recht für Medienberufe
Author
Clemens Kaesler
Copyright Year
2016
Electronic ISBN
978-3-658-14200-1
Print ISBN
978-3-658-14199-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-14200-1

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