2016 | OriginalPaper | Chapter
Rechtsangleichung im Binnenmarkt der EU
Das Industriezeitalter 4.0 fordert eine Rechtsangleichung 4.0
Authors : Manfred A. Dauses, Alexander Brigola
Published in: Internationales Management und die Grundlagen des globalisierten Kapitalismus
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Ausgangspunkt des Verfahrens "Cassis de Dijon" lässt sich wie folgt skizzieren: Im September 1976 beantragte die Rewe-Zentral AG bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, aus Frankreich eine Partie des Likörs "Cassis de Dijon" einführen und in Deutschland in den Verkehr bringen zu können. Die Bundesmonopolverwaltung teilte mit, dass der fragliche Likör - mit einem Weingeistgehalt zwischen 15 und 20% - in Deutschland nicht verkehrsfähig sei, da nach dem Branntweinmonopolgesetz nur Liköre mit einem Mindestweingeistgehalt von 25% in den Verkehr gebracht werden dürften; für Trinkbranntweine gelte im Übrigen ein Mindestgehalt von 32%. Gegen diesen Bescheid erhob die Firma Rewe Klage zum Verwaltungsgericht Darmstadt, das die Sache zuständigkeitshalber an das Hessische Finanzgericht verwies.