2020 | OriginalPaper | Chapter
Rückversicherung
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Da Erstversicherungen in den verschiedenen Sparten — wie zuvor ausgeführt — in unterschiedlicher Weise von dem Coronavirus betroffen sind, schlägt das Coronavirus naturgemäβ auch auf Rückversicherungen entsprechend durch. Das ergibt sich schlicht aus den folgenden für das Rückversicherungsrecht allgemein als Handelsbräuchen anerkannten Grundsätzen, die in den Rückversicherungsverträgen nach deutschem Recht in der Regel auch ausdrücklich vereinbart sind — nämlich dem Schicksalsteilungsgrundsatz sowie dem Geschäftsführungsrecht des Erstversicherers und der Folgepflicht des Rückversicherers1.