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2016 | OriginalPaper | Chapter

4. Schuldrecht – Besonderer Teil

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Zusammenfassung

Der „Besondere Teil“ des Schuldrechts regelt vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse, darunter bekannte wie Kauf, Miete oder das Deliktsrecht. Es handelt sich um einen sehr umfangreichen Bereich des bürgerlichen Rechts mit sehr unterschiedlichen Problemen: Während das Kaufrecht zu weiten Teilen europäischen Vorbildern folgt und vor allem auf Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht geprüft werden muss, ist das Bereicherungsrecht Teil des ursprünglichen BGB mit einem sehr hohen Abstraktionsgrad. Im folgenden Abschnitt lernen Sie diese und weitere vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse kennen.

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Footnotes
1
Das Gegenstück des Integritätsinteresses, das Äquivalenzinteresse, ist das Interesse, für die eigene Leistung eine Gegenleistung zu erhalten, die ihr Geld auch wert ist. Dieses Interesse schützt das Mängelgewährleistungsrecht.
 
2
Hier besteht eine Konkurrenz mit dem Widerrufsrecht bei „Haustürverträgen“ (§ 312g Abs. 1 BGB). Welches geht vor? Antwort in § 312g Abs. 3 BGB!
 
3
Mit * versehene Themen bedürfen nur der Vertiefung, soweit sie in der Studienordnung Ihres Studiengangs vorgesehen sind (bei Rechtswissenschaft/Staatsexamen ist dies stets der Fall).
 
Metadata
Title
Schuldrecht – Besonderer Teil
Author
Lena Rudkowski
Copyright Year
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-09868-1_4