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02-05-2018 | Sepa | Schwerpunkt | Article

Wie Sepa die Prozesse für Bank und Kunde verändert

Authors: René Keller, Matthias Mattutat, Eric Waller

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Die Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs ist durch die Sepa-Anpassungen zum Jahresende 2017 wieder ein Stück weitergekommen. Am Beispiel von Instant Payments, elektronischen Rückrufen und der digitalen Bankabrechnung beleuchten die Autoren, wo Banken aktuell stehen und welche Perspektiven es noch gibt.

Mit den Sepa-Änderungen im November 2017 ist die Transformation des europäischen Zahlungsverkehrs noch längst nicht abgeschlossen, aber sie schreitet weiter voran. Instant Payments als Echtzeitabwicklung des Zahlungsverkehrs ist mittlerweile marktreif und steht vor der Einführung. Anfang Februar 2018 präsentierten auf einer Veranstaltung der Europäischen Zentralbank drei Entwickler, der italienische Zahlungsdienstleister SIA, die niederländische Payments Association sowie das Beratungs- und Softwareunternehmen PPI, ihre Instant-Payments-Apps. Allen gemeinsam ist, dass Zahlungsinformationen per QR-Code oder per NFC (Near Field Communication) zwischen den Geräten ausgetauscht werden können.

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Zahlungsverkehr: vom Überweisungsträger zu Instant Payments

Der Zahlungsverkehr hat sich in letzten Jahren von einer leicht angestaubten Tätigkeit im Backoffice der Banken zu einem hochinnovativen und strategisch bedeutsamen Gebiet entwickelt. Der Bereich unterliegt einem kontinuierlichen Wandel, angefangen mit dem Übergang vom ausschließlichen Gebrauch von Bargeld und halbbaren Zahlungsmitteln zum bargeldlosen Zahlungsverkehr, die Etablierung des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) bis hin zu aktuellen Trends wie Instant Payments und neuen Marktteilnehmern die keine Banken sind.


Deutschlands Banken hinken Europa hinterher

PPI begleitet die Einführung von Instant Payments seit der Publikation des ersten Sepa-Rulebooks im Jahr 2015. In der Studie "Exzellenz im Zahlungsverkehr", die das Unternehmen 2014 gemeinsam mit der Universität Regensburg durchgeführt hat, gaben lediglich 13 Prozent der Befragten an, dass hoher Handlungsbedarf bei der Etablierung von SEPA Echtzeit-Überweisungen bestünde. Viele deutsche Banken tun sich nach wie vor schwer mit der Umsetzung. Ein Hauptgrund ist die direkte Verarbeitung der Zahlungen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Zahlungen in Batchprozessen abgewickelt. Für Echtzeit-Überweisungen müssen daher insbesondere die Banksysteme und die IT-Infrastruktur umgebaut werden, die perfekt aufeinander abgestimmt waren.

Für die Kreditinstitute bedeutet das ein komplettes Umdenken, die IT-Landschaft muss sich gravierend verändern. Da die Teilnahme an Instant Payments nach aktuellem Stand nicht verpflichtend ist, warten die meisten Banken in Deutschland ab, wie sich die Akzeptanz am Markt entwickelt. Von einer flächendeckenden Lösung ist man derzeit noch weit entfernt.

Schweden und Großbritannien machen es vor           

Wie es funktionieren kann, haben andere Länder wie Schweden mit Swish oder Großbritannien mit FasterPayments schon vor einiger Zeit gezeigt. Hier haben sich die nationalen Instant-Payment-Lösungen als gängige Zahlungsmethode durchgesetzt. Faster Payments beispielsweise erzielte 2015 einen Umsatz von 1,023 Milliarden Britischen Pfund bei einem Volumen von 1,221 Milliarden Transaktionen. Blickt man nach Schweden, nutzen bereits sechs von zehn Millionen Einwohnern den auf einer App basierenden Bezahldienst Swish.

Von solchen Dimensionen ist Instant Payments in Deutschland noch weit entfernt. Eine der kommenden großen Aufgaben wird es sein, diese vielen verschiedenen und meist nur national gültigen Instant-Payment-Lösungen zu vereinheitlichen und eine Interoperabilität herzustellen.

Änderungen und Verbesserungen bei Rückrufen

Neuerungen gibt es ebenfalls bei dem Thema Rückrufe und Rückgaben von Sepa-Zahlungsvorgängen. Früher gab es nur wenig Möglichkeiten, in den Zahlungsstrom einzugreifen. Heute existieren neun Arten so genannter R-Transaktionen, die eine Zahlung flexibel vor und nach Settlement korrigieren können. Zukünftig können alle R-Transaktionen nicht wie bisher nur durch die Banken, sondern auch digital durch den Kunden initiiert werden. Um Rückrufe durchzuführen, benötigt man spezielle Datenformate, die nur die entsprechenden Rückrufinformationen beinhalten. Die nachfolgenden neuen Formate sind in der Anlage 3 des Datenfernübertragungsabkommens (DFÜ-Abkommen) für alle Banken einheitlich geregelt, jedoch nicht verpflichtend anzuwenden und gelten für den elektronischen Rückruf:

camt.055
Mit diesem Format wird durch den Kunden ein elektronischer Rückruf von Sepa-Überweisungen und Lastschriften initiiert. Die Nachricht wird von seiner Bank in einen camt.056 überführt und an die Bank des Kontrahenten weitergeleitet.

camt.029/pacs.004
Die Empfängerbank hat die Möglichkeit, aktiv bei einer Überweisung auf einen nach Settlement eingehenden Sepa-Rückruf (camt.056 SCT) über den Sepa-Clearer zu reagieren. Nach Erhalt eines solchen Rückrufs hat die Empfängerbank zehn Geschäftstage Zeit, die Anfrage positiv oder negativ zu beantworten. Eine positive Antwort würde über das Format pacs.004 erfolgen, die negative Rückmeldung über camt.029.

pain.007
Mit diesem Format besteht die Möglichkeit, bereits beauftragte Sepa-Lastschriften elektronisch zu korrigieren. Dies findet insbesondere im Bereich von weit im Vorfeld autorisierten Zahlungen (beispielsweise bei einer Hotel- oder Autoreservierung) Anwendung.

Das elektronische Lastschriftmandat

Eine Neuerung zeichnet sich im Bereich der Sepa-Lastschrift ab: Bislang mussten Mandate mit einer Unterschrift auf Papier bestätigt werden, wenn die Ausführung rechtssicher erfolgen sollte. Eine rein digitale Lastschriftbeauftragung ohne handschriftliche Unterschrift bewegte sich in einer rechtlichen Grauzone. Im Streitfall entschied ein Gericht, ob das Mandat als unzulässig oder rechtmäßig anerkannt werden durfte. Hierbei musste der Gläubiger zweifellos nachweisen, dass der Zahlungspflichtige selbst, z.B. durch Anklicken einer Checkbox oder einer "Zustimmen"-Schaltfläche, das Mandat online erteilt hat. Dieser Nachweis erwies sich in der Praxis als schwierig oder oftmals gar unmöglich, sodass für rein elektronisch erteilte Mandate keine Rechtssicherheit bestand. Der European Payments Council hat einheitliche Regeln für ein E-Mandat aufgestellt, welches nun optional durch die deutsche Kreditwirtschaft angeboten werden kann. Die wichtigste Anforderung an das E-Mandat ist die digitale Signatur, die eine handschriftliche Unterschrift ersetzt.

Nicht nur für den Kunden, der dadurch nicht mehr in Papierform das Lastschrift-Mandat beauftragen muss, sondern auch für die Bank ergibt sich ein Vorteil: Sie minimiert ihr Risiko, da das Mandat nur mit einer digitalen Signatur weiterverarbeitet werden kann. Die Mandatserteilung findet bei diesem Prozess unter Beteiligung der Debitor- und Gläubigerbank statt. Sie basiert auf der Bestätigung der Identität des Debitors durch dessen Bank, etwa über das Onlinebanking. Ohne Signatur ist dieser Vorgang nicht möglich. Durch das E-Mandat verkürzt sich die Einspruchsfrist, die bei nicht vorliegendem oder fehlerhaftem Lastschrift-Mandat 13 Monate beträgt, auf die regulären acht Wochen.

Echte digitale Bankabrechnung in den Startlöchern

Ein nicht ganz neues Thema ist die digitale Bankabrechnung. Viele Banken stellen ihren Kunden bereits Abrechnungen, Informationen und Kontoauszüge in sogenannten Postboxen oder digitalen Briefkästen zur Verfügung. Allerdings sind diese Informationen nur im eigenen "Ökosystem" und nicht bankenübergreifend in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format abrufbar. Medienbrüche bei der Weiterverarbeitung in anderen Systemen sind die Folge. Bislang, denn die digitale Bankabrechnung im Zahlungsverkehr könnte grundlegend verändert werden. Hintergrund ist, dass insbesondere Treasurer größerer Unternehmen verstärkt den Wunsch äußern, Buchungsabrechnungen elektronisch weiterverarbeiten zu können. Für sie entfiele dadurch der Aufwand, sie manuell von Papier in andere Systeme zu übertragen.

Dieses Optimierungspotenzial führt dazu, dass bei Zahlungsverkehrsausschreibungen der Aspekt, Abrechnungen in digitaler Form zu erhalten, mittlerweile eine große Rolle spielt. Ein passendes Format, welches als Grundlage für die Bankabrechnung dienen soll, steht bereits fest: Der XML-basierte Meldungstyp camt.086 ist in den Bereich "Auszüge und Anzeigen" einzuordnen und beinhaltet detaillierte Zusammenstellungen der Gebühren und Kosten der Kontoführung, der Transaktionskosten oder auch der Erträge aus dem Cash Management. Um das neue auf ISO20022 basierende camt.086-Format nutzen zu können, müssen alle Abrechnungsinformationen aus verschiedenen Systemen eines Kreditinstituts, sei es Kontoführung, e-Banking oder Avale, an zentraler Stelle zusammengeführt werden. Dem geht die Analyse voraus, welche unterschiedlichen abrechnungsrelevanten Informationen erzeugt und übermittelt werden, um eine Standardisierung des Prozesses durchführen zu können.

Die Implementierung ist daher mit großem Aufwand verbunden. Doch dieser kann sich für die Banken lohnen, allein wenn man bedenkt, dass pro Jahr weltweit rund 400 Mrd. Rechnungen erstellt werden, die mit Medienbrüchen bearbeitet werden müssen. Eine Realisierung der echten digitalen Bankabrechnung ist ab November 2018 mit der nächsten Aktualisierung der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens denkbar, aber noch nicht geplant. Sie käme einer Revolution gleich, die auf Abrechnungsseite einen Hype auslösen könnte, denn zahlreiche Angestellte könnten einer anderen Aufgabe nachgehen, wenn eine derartige Automatisierung und Standardisierung stattfinden sollte. Das zeigt das Potenzial, welches die digitale Bankabrechnung beinhaltet. Daneben haben sowohl Kunden als auch Banken viele Vorteile: Sie sparen Kosten und Zeit, eine einheitliche und schnelle Verarbeitung sowie eine bessere Archivierung sind möglich und Informationen könnten detaillierter dargestellt werden.

Fazit

Die Digitalisierung bietet Banken viele Möglichkeiten, den Sepa-Zahlungsverkehr weiter zu automatisieren und neue Lösungen für den Kunden zu entwickeln. Vieles ist bereits in der Umsetzung, wie Instant Payments oder Rückrufe ohne Medienbrüche. Doch es gibt auch noch ungenutztes Potenzial, wie beispielsweise die digitale Bankabrechnung. In jedem Fall wird sich der Sepa-Zahlungsverkehr 2018 weiter stark verändern – zum Vorteil von Bank und Kunde.

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