2008 | OriginalPaper | Chapter
Sicherheitsgewährleistung im kooperativen Verfassungsstaat
Authors : Martin Morlok, Dr., Julian Krüper, Dr.
Published in: Auf der Suche nach neuer Sicherheit
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die Einrichtung einer „guten Ordnung des Gemeinwesens“ (
Boldt 2001: 3
) als Aufgabe der Hoheitsgewalt hat lange Tradition; seit etwa dem 15. Jahrhundert verbinden wir mit diesem Konzept den Begriff der
Polizei
(vgl.
Knemeyer 1963: 168ff.
). Entwicklungsgeschichtlich ist für den Bereich der
Polizey
ein Rückzug des Staates vom Anspruch allgemeinerWohlfahrt hin auf die Garantie der öffentlichen Sicherheit zu verzeichnen. Bereits 1770 stellt der Göttinger Staatsrechtler
Johann Stephan Pütter
fest, Aufgabe der Polizei (als Organisation) sei die „cura avertendi mala futura“, nicht hingegen die „promovendae salutis cura“ (Pütter 1770: § 321).1 Ihre prominente praktische Vollendung findet diese Einsicht im berühmten „Kreuzberg-Urteil“ des preußischen Oberverwaltungsgerichts2, und seither liegt sie rechtsstaatlichen Regelungskomplexen des Polizeiwesens zugrunde.