2009 | OriginalPaper | Chapter
Siebtes Kapitel: Recht der GEMA
Authors : Mandy Risch, Andreas Kerst
Published in: Eventrecht kompakt
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
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Die GEMA ist für beinahe jeden Veranstalter ein alter und meist unbeliebter Bekannter. Das liegt oft daran, dass ihr Zweck dem Musiknutzer schleierhaft ist oder dass zumindest kein Grund gesehen wird weitere Ausgaben als nötig zu tätigen. Daher werden die Veranstaltungen bei der GEMA oft nicht angemeldet. Doch eine Veranstaltung ohne GEMA-Anmeldung kann teuer werden, wenn die GEMA durch das gut funktionierende Netz ihrer freien Mitarbeiter davon Kenntnis erlangt. Denn die GEMA vergibt nicht nur die Lizenzen und kassiert dafür Gebühren, sondern sie ist auch eine Kontrollinstanz, die überprüft, ob die Verwendung GEMA-pflichtiger Musiktitel bei ihr gemeldet wurde. Gleichzeitig steht sie beratend zur Seite und übernimmt die Tarifberechnungen anhand der durch den Veranstalter gemachten Angaben. Dennoch ist es sinnvoll, das System verstanden zu haben. Unabhängig, ob als Veranstalter für Livekonzerte, als Betreiber eines Restaurants oder sogar auf der eigenen Hochzeit oder Beerdigung eines Familienmitglieds, die GEMA-Anmeldung ist bei einer öffentlichen Wiedergabe von Musik immer zu beachten. Es stellen sich damit unmittelbar einige Fragen: