01-09-2017 | Bankwirtschaft in Übersichten
Sparen und Sparformen
Published in: Bankfachklasse | Issue 9/2017
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Auszug
Sparvertrag
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Der Kunde stellt den Antrag auf Eröffnung. Das Kreditinstitut nimmt den Antrag an. Der Kunde zahlt einen (Mindest-)-Betrag ein. Das Kreditinstitut händigt die Urkunde aus.
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Sparurkunde (Sparbuch oder gebundene beziehungsweise lose Blätter)
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▪ Die Sparurkunde beweist das Bestehen einer Spareinlage.
▪ Sie enthält ein Zahlungsversprechen des Kreditinstituts.
▪ Das Kreditinstitut kann sich auf die Legitimationswirkung der Urkunde verlassen und an den Vorleger schuldbefreiend auszahlen. Das gilt nicht bei vorzeitigen Verfügungen, sich auffällig oder verdächtig verhaltenden Vorlegern oder bei angezeigtem Verlust.
▪ Das Kreditinstitut ist nicht zur Zahlung an den Vorleger der Urkunde verpflichtet, sondern kann die Legitimation verlangen.
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Vertragsinhalte
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▪ Die Standardkündigungsfrist beträgt drei Monate, bei einem monatlichen Kündigungsfreibetrag von 2.000 Euro.
▪ Über die Zinsen kann der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Gutschrift frei verfügen.
▪ Längere Kündigungsfristen sind möglich.
▪ Für vorzeitige beziehungsweise über dem Freibetrag liegende Verfügungen berechnet das Kreditinstitut Vorschusszinsen.
▪ Die Zinsen hängen von der Laufzeit und der Höhe der Anlage ab.
▪ Das Konto wird nur kreditorisch geführt.
▪ Das Sparkonto kann nicht für Zahlungsverkehrszwecke genutzt werden.
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