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27-02-2024 | Steuerrecht | Im Fokus | Article

Steuerpolitik muss Wirtschaft den Rücken stärken

Authors: Sylvia Meier, Angelika Breinich-Schilly

3:30 min reading time

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Deutschland ist im internationalen Vergleich nach wie vor ein Hochsteuerland, zeigen aktuelle Zahlen des BDI. Um weiterhin wettbewerbsfähig und für Unternehmen attraktiv zu bleiben, muss die Politik an zahlreichen Stellschrauben drehen, fordert der Verband. Und das möglichst zügig.

Laut der Studie "Wettbewerb der Steuersysteme" ist Deutschland für Unternehmen ein Höchststeuerland. Wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in der Erhebung ermittelt hat, lag die Ertragssteuerbelastung  2023 bei Kapitalgesellschaften im Durchschnitt bei 29,9 Prozent. Diese ergibt sich aus der Körperschaftsteuer (15 Prozent), der Gewerbesteuer (im Durchschnitt über 14 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag (0,825 Prozent). Die Analyse zeigt, dass die Steuerbelastung deutlich geringer ausfällt. In der EU beträgt sie für Kapitalgesellschaften durchschnittlich nur 21,1 Prozent. Auch der OECD-Durchschnitt ergibt lediglich 23,6 Prozent.

Gewerbesteuer birgt zusätzlichen Aufwand

Die Studie zeigt zudem, dass die Gewerbesteuer aufgrund unterschiedlicher Hebesätze der Gemeinden für deutsche Betrieb auch noch deutlich höher ausfallen kann. Diese Abgabe "ist eine deutsche Sondersteuer für Gewerbebetriebe, die aufgrund einer gesonderten Bemessungsgrundlage mit umfangreichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie komplexer Zerlegungsvorschriften hohen bürokratischen Zusatzaufwand verursacht", heißt es in dem im Janauar veröffentlichten Report.

Andere Staaten haben hingegen in den vergangenen Jahren teilweise deutliche Steuersenkungen für Unternehmen umgesetzt. So liege der der nominale Ertragsteuersatz für Kapitalgesellschaften in der Schweiz, in Polen und der Tschechischen Republik bei unter 20 Prozent. "Die Körperschaftsteuer in Österreich beträgt 24 Prozent, ab dem Jahr 2024 beträgt der Satz 23 Prozent. Österreich hatte bis zum Jahr 1993 ebenfalls eine Gewerbesteuer, die abgeschafft und ab 1994 durch eine lohnsummenbasierte Kommunalsteuer ersetzt wurde", so ein weiteres Beispiel.

25 Prozent maximale Steuerlast gefordert

Der BDI fordert deshalb eine Senkung der Steuerlast in der Bundesrepublik auf maximal 25 Prozent, um den Standort wettbewerbsfähig zu halten. Auch Personengesellschaften sollen dem Verband zu folge deutlich stärker entlastet werden. Zudem spricht sich der BDI für eine einheitliche Unternehmensbesteuerung durch eine Reform der Gewerbesteuer aus.

Die deutsche Wirtschaft braucht jetzt Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland stärkt. Das Wachstumschancengesetz ist nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Unternehmensteuern. Damit die deutschen Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb wettbewerbsfähig bleiben, müssen weitere Schritte erfolgen. Neue Steuerbelastungen oder Steuererhöhungen sind Gift für die Wirtschaft. Stattdessen muss es jetzt darum gehen, durch strukturelle Verbesserungen und Steuerentlastungen industrielle Wertschöpfung, Beschäftigung und Wohlstand im Industrieland Deutschland zu erhalten", so die Studienautoren.

Unternehmen durch Maßnahmenbündel entlasten

Darüberhinaus hält der Verband weitere Maßnahmen für dringend geboten. Hierzu gehören unter anderem

  • die dauerhafte Einführung einer degressiven Abschreibung (AfA), um langfristige Investitionsanreize und Rechtssicherheit zu schaffen; 
  • die Ausweitung der Möglichkeit des Verlustrücktrags auf mindestens fünf Jahre; 
  • die vollumfängliche Nutzung des Verlustvortrags und Abschaffung der Mindestbesteuerung 
  • die Nachbesserung und Ausweitung der Forschungszulage in folgendem Rahmen:
    • Die Erhöhung des Fördersatzes für große Unternehmen von zurzeit 25 Prozent auf ein international vergleichbares Niveau von 30 Prozent.
    • Die Auftragsforschung mit Hochschulpartnern sollte zu 100 Prozent förderfähig sein. 
    • Beim Einbezug der Sachkosten sollten auch Miet- und Leasingkosten sowie Kosten für unbewegliche Wirtschaftsgüter und Verbrauchsgüter, die einem F&E-Vorhaben zugewiesen werden können, aufgenommen werden.
    • Die Vereinfachung des Antragsverfahrens;
  • die Dauerhafte Einführung einer Investitionsprämie;
  • die vollständige Digitalisierung des Steuerverfahrens sowie 
  • die Beschleunigung steuerlicher Betriebsprüfungen.

Insbesondere letztere kann in Deutschland im Einzelfall länger als zehn Jahre dauern, wie nachstehende Grafik verdeutlicht: 

Auch Arbeitnehmer tragen hohe Abgabenlast

Die Erhebung zeigt übrigens auch, dass nicht nur Unternehmen in Deutschland hoch besteuert werden. Auch Arbeitnehmer müssen einen erheblichen Anteil ihres Einkommens abführen. So liegt laut Analyse bei alleinstehenden Arbeitnehmern mit durchschnittlichem Verdienst der Anteil für Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei 47,8 Prozent. Im OECD-Schnitt ergeben sich im Schnitt nur 34,6 Prozent.

Deshalb fordert der BDI auch für Beschäftigte Entlastungen etwa durch

  • die regelmäßige Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflationsentwicklung zur Vermeidung der kalten Progression;
  • die Anhebung des Tarifeckwerts des Spitzensteuersatzes, der seit dem 1. Januar 2024 bereits ab 66.761 Euro greift und somit schon Facharbeiterinnen und Facharbeiter trifft; 
  • eine Senkung der Beitragssatzsumme in der Sozialversicherung auf unter 40 Prozent sowie 
  • kein dauerhaft stärkeres Wachstum der Sozialleistungen im Vergleich zur Wirtschaftskraft.

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