2019 | OriginalPaper | Chapter
Tarif- und Arbeitsrecht
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Für über 80 Prozent der deutschen Orchester sind die Arbeits- und Vergütungsbedingungen von Orchestermusikern durch den Flächentarifvertrag TVK geregelt. Meist auf dieser historisch gewachsenen Basis bestehen derzeit bundesweit rund 50 Haustarifverträge mit spezifischen Abweichungen für das einzelne Orchester. Nur wenige Orchester arbeiten auf der Basis von Einzelarbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen. Die Rundfunkklangkörper unterliegen dem eigenständigen Tarifrecht der einzelnen Rundfunkanstalten.