Skip to main content
Top

2010 | Book

Transnationale Sorgearbeit

Rechtliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Praxis

Editors: Kirsten Scheiwe, Johanna Krawietz

Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften

insite
SEARCH

Table of Contents

Frontmatter

Transnationale Sorgearbeit, ihre Regulierung und die Praxis der Akteure – eine Einleitung

Transnationale Sorgearbeit, ihre Regulierung und die Praxis der Akteure – eine Einleitung
Zusammenfassung
Weltweit lässt sich eine zunehmende Transnationalisierung von personalen Dienstleistungen sowohl im Gesundheitsbereich wie auch bei der Unterstützung von Privathaushalten bei Sorgearbeit und Haushaltstätigkeiten feststellen, die traditionell als private und familiale Verantwortung von Frauen definiert wurden. Vor allem in reichen Ländern hat sich infolge des Wandels familialer Strukturen und der Geschlechterordnungen, steigender Frauenerwerbstätigkeit und aufgrund der wachsenden Anzahl pflegebedürftiger älterer Menschen der Versorgungsund Pflegebedarf privater Haushalte verändert. Weil die Bedarfsdeckung im öffentlichen Pflegesystem unzureichend ist, nutzen Familien zunehmend außerfamiliale Unterstützungsformen (vgl. Anderson 2000; Lutz 2008). Dabei kommt der Beschäftigung von Frauen mit Migrationshintergrund in Privathaushalten eine bedeutende Rolle zu. Die häusliche Pflege und haushaltsnahe Dienstleistungen sind inzwischen ein grenzüberschreitender Markt und Teil der ‚globalisierten Betreuungsketten‘ (Hochschild 2000: 131). In Europa sind im Bereich der sogenannten 24-Stunden-Pflege vor allem Frauen aus den neuen EU-Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas als ‚live in‘ in Privathaushalten tätig. Ihre Beschäftigungsverhältnisse sind häufig irregulär, und Entgelte und Arbeitsbedingungen sind sowohl für regulär wie für irregulär Beschäftigte meist prekär.
Kirsten Scheiwe, Johanna Krawietz

Grenzüberschreitende Haushalts- und Pflegearbeit und die soziale Absicherung von Pflege- und Unterstützungsbedarfen in Deutschland – Recht und rechtspolitische Fragen

Frontmatter
Rechtliche Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitender Haushalts- und Pflegearbeit
Zusammenfassung
Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland möchten eine stationäre Versorgung in einem Pflegeheim so lange wie möglich vermeiden; sie wünschen eine Betreuung in den vertrauten ‚eigenen vier Wänden‘. Hierfür geeignete Kräfte zu finden, stößt nicht selten auf Schwierigkeiten. Die Personalknappheit, aber auch finanzielle Erwägungen waren und sind für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anlass, Hilfen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten (MOEStaaten) zu engagieren. Von den zugelassenen rund 11.5000 ambulanten Pflegediensten, welche die wesentliche Säule der häuslichen Versorgung bilden, werden sie teilweise als ‚unliebsame billige Konkurrenz‘ empfunden; Hinweise auf eine direkte Konkurrenz oder eine Verdrängung ambulanter Dienste sind aber nicht belegbar (vgl. Neuhaus u.a. 2009: 12).
Manfred Husmann
Die Entwicklung haushaltsnaher Dienstleistungen im Kontext der begrenzten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Neu-Unionsbürgerinnen
Zusammenfassung
Schon seit dem Ende des Sowjetsozialismus wanderten Frauen aus Mittel- und Osteuropa vorübergehend oder dauerhaft in die Staaten Mittel- und Südeuropas, um versteckt hinter den Türen der Privathaushalte Betreuungs- und Reinigungstätigkeiten zu übernehmen. Einen regelrechten Boom erlebte die Delegation von Pflege- und Hausarbeit seit der EU-Erweiterung im Jahr 2004. 100.000 Haushaltshilfen aus den Beitrittsgebieten unterstützen deutsche Privathaushalte bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen (Neuhaus u.a. 2009:17); wie viele in der Kinderbetreuung und als Putzfrauen stundenweise beschäftigt sind, lässt sich kaum schätzen.
Dorothee Frings
Mindestlöhne für in Deutschland beschäftigte Pflegekräfte – neue Verfahren zur Feststellung von Mindestlöhnen und ihre Bedeutung für Beschäftigte im Pflegebereich
Zusammenfassung
Im Jahr 2009 erhielten ca. 2,25 Millionen Personen in Deutschland ambulante oder stationäre Leistungen aus der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung (vgl. BMG 2009: 2). Zurzeit sind in der Pflegebranche in Deutschland rund 810.000 Menschen im ambulanten oder stationären Pflegedienst beschäftigt (vgl. ebd.: 12). Angesichts der zu erwartenden demografischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich anwachsen. So wird damit gerechnet, dass die Zahl der Menschen, die 60 Jahre und älter sind, von heute 21,5 auf 28,5 Millionen im Jahr 2030 ansteigt (vgl. ebd.: 14). Dies wäre ein Zuwachs von knapp 35 Prozent. Da die Pflege eine arbeitsintensive Branche ist, müsste auch das Pflegepersonal entsprechend dieser Entwicklung anwachsen.
Rose Langer
Irreguläre Arbeitsmigration in der Pflege: Rechtliche und politische Argumente für das notwendige Ende einer politischen Grauzone
Zusammenfassung
In Deutschland fehlen Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegesektor. Die reguläre Arbeitsmigration der international ‚care workers‘ genannten Fachkräfte ist – auch gefördert durch gezielte staatliche Anwerbemaßnahmen – mittlerweile transnationaler Normalfall. Rechtliche und soziale Folgeprobleme werden außenpolitisch in zwischenstaatlichen Vereinbarungen oder durch an Staaten gerichtete Verhaltenskodizes (z.B. des Commonwealth oder der Weltgesundheitsorganisation WHO) reguliert, innenpolitisch oft durch ausländerrechtliche Regelungen und flankierende sozialpolitische Maßnahmen gesteuert. Migrierte Gesundheits- und Pflegefachkräfte arbeiten im Zielland überwiegend in ihrer Qualifikation entsprechenden Aufgabenbereichen.
Heike Hoffer

Reguläre und irreguläre Beschäftigung in der häuslichen Pflege – (un-)gedeckte soziale Sicherungsbedarfe, Legalisierungsstrategien und ihre Folgen

Frontmatter
Die soziale Absicherung häuslicher Pflege über Grenzen hinweg – Rechtliche Grauzonen, (Ir-)Regularität und Legitimität
Zusammenfassung
Die Praxis irregulärer Beschäftigungsverhältnisse von Migrantinnen in Pflegehaushalten wird unter Verwendung theoretischer Annahmen aus Rechtssoziologie, Sozialwissenschaften, Arbeitsmarkttheorie und Gender-Theorien erklärt. Ein weiter Begriff der sozialen Sicherung ermöglicht es, irreguläre Beschäftigungsverhältnisse als Ausdruck ungedeckter sozialer Sicherungsbedarfe der Beteiligten (Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, beschäftigte Migrantinnen) zu bewerten, welche durch Kollusion ihre widersprüchlichen Interessen ‚in der Grauzone des Rechts‘ verfolgen. Die institutionellen Rahmenbedingungen des Teilarbeitsmarktes haushaltsnaher Dienstleistungen im Sozial- und Steuerrecht sind aus arbeitsmarkttheoretischer Perspektive (Insider/Outsider-Theorien) ein Beitrag zur Abwertung und Marginalisierung von care-Tätigkeiten; im Zusammenwirken mit EU-Übergangsrecht und Ausländerrecht wird der Arbeitsmarkt abgeschottet. Die rechtssoziologische Sanktionsforschung erklärt, warum Rechtsverstöße nicht effizient sanktioniert werden. Die dominante öffentliche Politik tabuisiert die Überlastung pflegender Angehöriger sowie die Entrechtung der Beschäftigten und ‚privatisiert‘ soziale Sicherungsbedarfe, so dass Geschlechterhierarchien und soziale Ungleichheiten transnational verlängert werden.
Kirsten Scheiwe
Die Regeln des Irregulären – Häusliche Pflege in Zeiten der Globalisierung
Zusammenfassung
Die Privathaushalte Pflegebedürftiger sind in den letzten Jahren offensichtlich in breitem Maße zu Arbeitsplätzen transnationaler Arbeitsmigrantinnen geworden. Das besondere öffentliche Interesse am Thema Migrantinnen in der häuslichen Pflege richtet sich auf die Tatsache, dass die Mehrzahl dieser Arbeitsverhältnisse irregulär ist, d.h. dass Migrantinnen ohne Arbeitserlaubnis pflegebedürftige Menschen versorgen. Valide Zahlen zu diesem Arbeitsbereich lassen sich naturgemäß nicht erheben, die breit angelegten Kampagnen der Pflegeverbände, die Vielzahl von journalistischen Artikeln, die große Zahl der in einem Graubereich arbeitenden Vermittlungsagenturen sowie vielfältige Online-Foren von betroffenen Angehörigen weisen allerdings auf eine weite Verbreitung dieser Art der Beschäftigung hin (vgl. Karakayalı 2010: 14ff.). Die Brisanz dieser Debatte hat offensichtlich auch die Bundesregierung erkannt, die in dem 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz2 für MigrantInnen aus fünf osteuropäischen Staaten eine legale Möglichkeit geschaffen hat, als sogenannte Haushaltshilfen für Pflegebedürftige nach Deutschland einzureisen (zu den Details dieses Gesetzes siehe von Kondratowitz in diesem Band). In ihrem Merkblatt zur Vermittlung von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen nach Deutschland gibt die Bundesagentur für Arbeit an, dass diese Maßnahme unter anderem zum Ziel habe, „insbesondere auch Arbeitnehmern und Haushalten, die bisher unerlaubt kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse eingegangen waren, einen Weg in eine legale Beschäftigung zu ebnen“ (Bundesagentur für Arbeit 2010b: 2). Die große Resonanz auf diese Regularisierung blieb allerdings aus: Laut Auskunft einer Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit wurden 2005 über das Zuwanderungsgesetz 1.667 Haushaltshilfen aus Osteuropa nach Deutschland vermittelt, 2006 waren es 2.241, 2007 kamen 3.032, 2008 dann 3.051 und 2009 nur noch 1.571. Es ist also davon auszugehen, dass irreguläre Beschäftigungsverhältnisse auch weiterhin eher die Regel denn die Ausnahme sind.
Juliane Karakayali
Hausbetreuung in Österreich – zwischen Legalisierung und Lösung?
Zusammenfassung
Wie in allen korporatistischen Staaten (vgl. Esping-Andersen 1998; Theobald 2008) hat sich auch in Österreich, begünstigt durch die Grenzöffnung 1989, in den letzten 20 Jahren ein Markt kostengünstiger Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Privathaushalten herausgebildet. Aber anders als in vergleichbaren Ländern ist diese Betreuung in Österreich seit 2007 zu einem prinzipiell legalen Arbeitsverhältnis geworden. Neben der Form und den spezifischen Rahmenbedingungen dieser Legalisierung gilt es zu untersuchen, ob sie bereits die Lösung der mit privater Betreuung und Pflege verbundenen Probleme ist oder noch Teil des Problems bleibt.
Tom Schmid
Mit Recht regieren? Zur Verrechtlichung transmigrantischer 24-Stunden- Carearbeit in österreichischen Privathaushalten
Zusammenfassung
Häusliche Carearbeit gerade für solche Personen, die rund um die Uhr Betreuung bzw. Pflege benötigen, wird in Österreich seit Anfang der 1990er Jahre in großem Umfang durch einen transmigrantischen Arbeitsmarkt abgedeckt. Zumeist sind es Frauen slowakischer Herkunft, die in der Pflege- und Betreuungsarbeit in Österreich ein Auskommen finden. Für viele der Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf und ihre Angehörigen stellt die irreguläre Arbeit der TransmigrantInnen die einzige Möglichkeit einer ökonomisch erschwinglichen Pflege innerhalb des Privathaushaltes dar (vgl. Schneider u.a. 2006: 20; Gendera/Haidinger 2007: 34). Die Entstehung des irregulären Pflegearbeitsmarktes steht zum einen in Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung einer restriktiven AusländerInnenbeschäftigungspolitik bei liberalen Einreisebestimmungen für BürgerInnen der strukturschwächeren EU-Nachbarländer. Zum anderen führt ein systematisch unterentwickelter flächendeckender Zugang zu Pflege- und Betreuungsleistungen für alle zu einer verstärkten familiären Verantwortung für die Pflegeversorgung. Auf dem wachsenden, zunehmend privatisierten Pflegedienstleitungsmarkt orientieren sich die Gepflegten bzw. ihre Angehörigen häufig an den irregulären Angeboten. Nicht zuletzt verweist der Rückgriff auf die irregulären Angebote somit auf Defizite der offiziellen Betreuungsstrukturen.
Andrea Kretschmann

Politiken, Akteure und Diskurse grenzüberschreitender Sorgearbeit national und international

Frontmatter
Auf dem Weg zur Anerkennung? Hakenschläge im Verhalten der öffentlichen Instanzen gegenüber der Beschäftigung osteuropäischer Pflegekräfte in Privathaushalten
Zusammenfassung
Am 18. Dezember 2009 hat der Bundesrat in seiner 865. Sitzung der Dritten Verordnung zur Änderung der sogenannten Beschäftigungsverordnung (BeschV) zugestimmt. Geändert wurde unter anderem § 21 BeschV, der regelt, unter welchen Voraussetzungen Haushaltshilfen einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen erhalten können. In der bis dahin geltenden Fassung der Norm mussten solche Haushaltshilfen über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) vermittelt werden und durften ausschließlich „hauswirtschaftliche Arbeiten“ verrichten. Der Bundesrat sorgte dafür, dass in § 21 S. 1 BeschV nach den Wörtern „hauswirtschaftliche Arbeiten“ die Wörter „und notwendige pflegerische Alltagshilfen“ eingefügt wurden. Diese Entscheidung der Länderkammer versprach, eine in der Pflegesituation bis dahin als unbefriedigend erlebte Regulierung zu korrigieren. Es lohnt sich daher, die zentrale Begründung für diese Veränderung in ihrer sprachlichen Originalgestalt wiederzugeben, weil sich in ihr wesentliche Sachverhalte wiederfinden, die als Orientierungen für den vorliegenden Beitrag dienen können.
Hans-Joachim von Kondratowitz
Pflegearbeit unter Legitimationsdruck – Vermittlungsagenturen im transnationalen Organisationsfeld
Zusammenfassung
Seit einigen Jahren lässt sich eine Verbreitung von Vermittlungsagenturen beobachten, die Betreuungskräfte aus Polen in Privathaushalte Pflegebedürftiger nach Deutschland vermitteln. Bei vielen dieser Agenturen handelt es sich um transnationale Organisationen, deren Beziehungen über nationale Grenzen hinweg verflochten sind. Um die institutionelle Einbindung dieser Organisationen nachzuzeichnen, ziehe ich konzeptionelle Überlegungen aus der neoinstitutionellen Organisationsforschung heran. Zentrale These meines Artikels ist, dass die Einbettung der Pflegevermittler aus national unterschiedlichen Legitimationserfahrungen heraus erklärt werden kann, gleichzeitig jedoch die Einbindung von Pflegevermittlern in ein national-institutionelles Umfeld Brüche aufweist. Indem den Agenturen ebenfalls von Akteuren aus anderen Nationalstaaten und auf europäischer Ebene Legitimität zubzw. abgesprochen wird, muss die institutionelle Einbettung der Organisationen ebenfalls aus einem transnationalen Umfeld heraus erklärt werden.
Johanna Krawietz
Foreign Home Care Workers in Israel – The Role of Human Rights Organisations
Abstract
This chapter outlines the legal and social status of foreign home care workers in Israel, a country that identifies itself as a Jewish state, yet increasingly relies on foreigners to provide the most intimate personal care to older adults and frail individuals. Currently, there are 52,000 documented foreign home care workers and at least 40,000 undocumented workers in Israel. Most of these workers are from the Philippines, but workers from other Asian and East European countries are also represented. Several human rights organisations have been working towards improving the status of foreign workers in the country. Their efforts as well as potential achievements and drawbacks are discussed in detail in the chapter.
Liat Ayalon
The State and the Globalisation of Care: The Philippines and the Export of Nurses
Abstract
Nurse migration, particularly from the Philippines, has attracted significant attention in the literature, which largely discusses the issues of brain-drain, rights violations, human agency, structural determinants and impact of the exodus. This essay argues that the Philippine state, in coping with neo-liberal restructuring, has been vigorously promoting this exodus through the policies and legal framework it engenders, thereby leading to the globalisation of care work. The empirical accounts that this essay presents bring into sharp focus the need to understand processes and dynamics at the state level in addressing the consequences of nurse migration.
Jean Encinas-Franco
The Globalization of Care in Taiwan: From Undutiful Daughter-in-law to Cold-blooded Migrant Killer
Abstract
Scholars of welfare state regimes have characterised welfare states in East Asian countries as predominantly productivist developmental states with a Confucian culture (Holliday 2000; Wood/Gough 2006; Kwon 2005; Lee/Ku 2007; Jones 1993). That is, caring for frail family members is considered to be a family responsibility under the influence of Confucianism, rather than a social issue to be dealt with by the state. In terms of public intervention, social policies are subordinate to economic policies, which are aimed at economic development (productivist). Social expenditures are heavily weighted towards education or investment in human capital (developmental). Although welfare states in Taiwan, South Korea and Japan share these characteristics, what distinguishes Taiwan from South Korea and Japan in its response to population ageing is its recruitment of semi-skilled migrant domestic care workers during the last seventeen years, which is the focus of this analysis.
Frank Wang
Backmatter
Metadata
Title
Transnationale Sorgearbeit
Editors
Kirsten Scheiwe
Johanna Krawietz
Copyright Year
2010
Publisher
VS Verlag für Sozialwissenschaften
Electronic ISBN
978-3-531-92516-5
Print ISBN
978-3-531-17265-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-92516-5