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2016 | Book | 1. edition

Unternehmerische Entscheidung und Risikomanagement

Vorstandsermessen im Spannungsfeld von Organhaftung, Corporate Governance und Kapitalmarkt

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About this book

Thomas Brauchle präsentiert eine interdisziplinäre Analyse der Anforderungen an das unternehmerische Ermessen des Vorstands und damit verbundener Rechtsgebiete durch Anwendung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Die Anforderungen werden durch die Entwicklung eines Systems aus justiziablen Grundsätzen einer angemessenen Informationsgrundlage und Entscheidungsfindung konkretisiert. Die entsprechende Informationsverbreitung über interne und externe Kanäle wird auf Basis von theoretischen und empirischen Erkenntnissen der Betriebswirtschaftslehre ausgearbeitet.

Table of Contents

Frontmatter
I Problemstellung
Zusammenfassung
Die Analyse der Auswirkungen der institutionellen Rahmenbedingungen auf das unternehmerische Handeln stellt seit geraumer Zeit eine bedeutsame Forschungsrichtung in den Wirtschaftswissenschaften dar. Gleichfalls ist die Haftung als weiterer Ansatzpunkt zur Beeinflussung des Vorstandsverhaltens seit Ende des 19. Jahrhunderts Gegenstand der rechtspolitischen Diskussion in Deutschland. Im Zuge der Finanzkrise und der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft ist es allerdings vermehrt zu öffentlichkeitswirksamen gerichtlichen Auseinandersetzungen aufgrund des Vorwurfs der Verletzung der einem Vorstandsmitglied obliegenden Sorgfaltspflicht (§ 93 AktG) gekommen.
Thomas Brauchle
II Die Reichweite des unternehmerischen Ermessens des Vorstands im Rahmen der deutschen business judgment rule aus ökonomischer Sicht
Zusammenfassung
Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG liegt eine Pflichtverletzung nicht vor, „wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.“ Im Zusammenhang mit der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 AktG, wonach „Vorstandsmitglieder […] bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden“ haben, wird dem Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft somit ein „sichere[r] Hafen“ zugesprochen, demgemäß bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Pflichtverletzung zwingend ausgeschlossen ist.
Thomas Brauchle
III Grundsätze zur Ermittlung einer angemessenen Informationsgrundlage sowie zur angemessenen Entscheidungsfindung bei unternehmerischen Entscheidungen durch ein Risikomanagement im ökonomischen Sinn
Zusammenfassung
Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ Die durch das KonTraG eingeführte Vorschrift in das Aktiengesetz ist als eine „gesetzliche Hervorhebung“ der allgemeinen Pflicht des Vorstands zur Leitung der Gesellschaft gemäß § 76 AktG zu verstehen. Im Speziellen handelt es sich um eine Konkretisierung der Organisationspflichten des Vorstands, deren Missachtung u.a. einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann.
Thomas Brauchle
IV Interne Berichterstattung über die Informationsgrundlage bei unternehmerischen Entscheidungen als Basis der Überwachung des Vorstands im Rahmen der internen Corporate Governance
Zusammenfassung
Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat „die Geschäftsführung zu überwachen.“ Die Reichweite der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats hat sich dabei in den vergangenen zwei Jahrzehnten signifikant gewandelt. War der Aufsichtsrat zunächst vor allem für eine retrospektive Kontrolle des Vorstands verantwortlich, wird diesem zunehmend auch eine zukunftsorientierte Überwachung des Vorstands zugeschrieben, welche gleichfalls Bestätigung in der Rechtsprechung findet. Der Umfang der unternehmerischen Mitgestaltung des Aufsichtsrats ist aufgrund der eigenverantwortlichen Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand (§ 76 Abs. 1 AktG) stark begrenzt.
Thomas Brauchle
V Externe Berichterstattung über die Informationsgrundlage bei unternehmerischen Entscheidungen als Basis der Überwachung des Vorstands im Rahmen der externen Marktkontrolle
Zusammenfassung
Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens erfolgt i.d.R. über Eigen- und Fremdkapital. Durch die Bereitstellung von Eigenkapital werden externe Kapitalgeber zu (Mit-)Eigentümern am Vermögen des Unternehmens. Eigenkapital zeichnet sich dadurch aus, dass es unbefristet zur Verfügung gestellt wird, keine festen Zahlungsansprüche induziert und einen nachrangigen Anspruch am Gesellschaftsvermögen aufweist. Im Gegensatz dazu wird Fremdkapital i.d.R. zeitlich befristet bereitgestellt und ist kündbar; ferner begründet es einen festen Zahlungsanspruch des Kapitalgebers, hingegen regelmäßig keinen Anspruch am Gesellschaftsvermögen.
Thomas Brauchle
Thesenförmige Zusammenfassung
Abstract
Die Rechtsfigur der business judgment rule gewährt dem Vorstandsmitglied einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen eine in der ex-post-Betrachtung fehlgeschlagene Maßnahme nicht zwangsläufig zu einer persönlichen Haftung führt, da aus einem im Nachgang festgestellten Misserfolg einer unternehmerischen Entscheidung nicht schlechthin auf eine Pflichtverletzung des Vorstandsmitglieds zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung geschlossen werden kann.
Thomas Brauchle
Backmatter
Metadata
Title
Unternehmerische Entscheidung und Risikomanagement
Author
Thomas Brauchle
Copyright Year
2016
Electronic ISBN
978-3-658-11420-6
Print ISBN
978-3-658-11419-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-11420-6