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26-04-2017 | Verwaltungsmanagement | Nachricht | Article

Neuer Sicherheitsstandard für Web-Browser im Bund

Author: Hergen H. Riedel

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik führt einen Mindeststandard für Web-Browser ein, um Rechner der Bundesverwaltung zu schützen. 

Als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde legte jetzt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fest, wie Arbeitsplatzrechner der Bundesverwaltung  beim Zugang zum Internet vor Cyber-Attacken zu schützen sind. Das BSI setzt auf diese Weise den Paragraf 8 BSI-Gesetz (BSIG) zum Thema Sichere Web-Browser in eigener Sache um.

Diese gesetzliche Regelung definiert den Mindeststandard von Web-Browsern, um Cyber-Angriffe bereits präventiv abzuwehren. 

Sicherheitslücken schließen

Das BSI will damit Lücken schließen, die bereits bestehende Sicherheitsmechanismen der genutzten Programme oder Betriebssysteme offen lassen. Die Bundes-Sicherheitsbehörde definiert daher sowohl funktionale Mindestanforderungen, die die Anwender bei der Produktauswahl unterstützen, sollen, als auch darauf aufbauende Sicherheitsanforderungen, die den Betrieb des Web-Browsers gegen Cyber-Angriffe abschirmen soll.

Bundes-Vorschlag für Kommunen

Die Adressaten dieser Vorgabe sind nicht nur IT-Verantwortliche in der Bundesverwaltung. Auch Länder und Kommunen sowie Einrichtungen der Wirtschaft und Gesellschaft können der Bundesvorgabe folgen, um ihre IT-Infrastruktur vor Risiken zu schützen: Der Mindeststandard soll dabei helfen, eigene Sicherheitsanforderungen anzupassen, zu überprüfen beziehungsweise Leistungsbeschreibungen im Rahmen eigener Vergabeverfahren zu erstellen. 

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