Als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde legte jetzt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fest, wie Arbeitsplatzrechner der Bundesverwaltung beim Zugang zum Internet vor Cyber-Attacken zu schützen sind. Das BSI setzt auf diese Weise den Paragraf 8 BSI-Gesetz (BSIG) zum Thema Sichere Web-Browser in eigener Sache um.
Diese gesetzliche Regelung definiert den Mindeststandard von Web-Browsern, um Cyber-Angriffe bereits präventiv abzuwehren.
Sicherheitslücken schließen
Das BSI will damit Lücken schließen, die bereits bestehende Sicherheitsmechanismen der genutzten Programme oder Betriebssysteme offen lassen. Die Bundes-Sicherheitsbehörde definiert daher sowohl funktionale Mindestanforderungen, die die Anwender bei der Produktauswahl unterstützen, sollen, als auch darauf aufbauende Sicherheitsanforderungen, die den Betrieb des Web-Browsers gegen Cyber-Angriffe abschirmen soll.
Bundes-Vorschlag für Kommunen
Die Adressaten dieser Vorgabe sind nicht nur IT-Verantwortliche in der Bundesverwaltung. Auch Länder und Kommunen sowie Einrichtungen der Wirtschaft und Gesellschaft können der Bundesvorgabe folgen, um ihre IT-Infrastruktur vor Risiken zu schützen: Der Mindeststandard soll dabei helfen, eigene Sicherheitsanforderungen anzupassen, zu überprüfen beziehungsweise Leistungsbeschreibungen im Rahmen eigener Vergabeverfahren zu erstellen.