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2022 | Book

Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten

Fiskalische Raffinessen aus 5000 Jahren

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About this book

Dieses kleine Buch liefert historisch belegte Fakten ungewöhnlicher Maßnahmen und raffinierter Ideen aus der langen Leidensgeschichte der Steuern und Abgaben, die Schlaglichter auch auf heutige Eigenwilligkeiten und empfundene Absurditäten der Steuergesetzgebung werfen. Die kurzen, leicht lesbaren Texte und ihr unterhaltsamer Charakter eignen sich perfekt, um sie als kleine Geschichten im Büro, in Reden oder in persönlichen Gesprächen aufzugreifen. Die übersichtliche, alphabetisch sortierte und mit vielen Illustrationen angereicherte Darstellung garantiert auch in der 3., durchgesehenen Auflage eine informative und unterhaltsame Lektüre. In der sonst oft trockenen Welt der Steuertexte ist das Werk eine erfrischende Abwechslung und ein wunderbares, handliches Geschenk für alle, die sich beruflich mit Steuern beschäftigen, sowie für alle, die sie mehr oder weniger freudig zu entrichten haben.

Table of Contents

Frontmatter
Von ablass bis ausplünderung
Zusammenfassung
Die Papstkirche hatte über Jahrhunderte ein vielgestaltiges Abgabensystem geschaffen, das in erster Linie dafür sorgte, dass ein Teil der finanziellen Erhebungen direkt der Kammer des Papstes zufiel. Der größte Teil der Abgaben und Steuern – wie Palliengelder, Salvitien, Annaten, Kommenden, Verkauf von Ablassbriefen etc. – diente dazu, auf die weltlichen Angelegenheiten, wenn nötig mit militärischen Mitteln, Einfluss zu nehmen.
Reiner Sahm
Von Bartsteuer bis Böser Pfennig
Zusammenfassung
Eine besonders eigenwillige Steuer führte Peter I. 1699 ein. In seinem Bestreben, westliche Lebensformen in Russland heimisch zu machen, verlangte er nicht nur eine entsprechende Kleidung, sondern stieß sich auch an der religiös begründeten Sitte der Männer, lange Bärte zu tragen. Um dieses Ärgernis abzuschaffen, schnitt er nicht nur Männern eigenhändig die Bärte ab, sondern führte sogar eine Bartsteuer ein. Wer von den Männern darauf bestand, die herkömmliche Barttracht beizubehalten, musste einen bestimmten Betrag entrichten, der für die verschiedenen Stände unterschiedlich hoch ausfiel. Um sich vom Bartscheren befreien lassen, mussten die Kaufleute des obersten Standes 100 Rubel zahlen. Von Kaufleuten, Höflingen und Beamten geringerer Herkunft wurden 60 Rubel verlangt, alle anderen Stadtbewohner hatten 30 Rubel pro Bart zu entrichten. Auch bärtige Besucher vom Lande durften ihren Bart nur nach einer Entrichtung von einer Kopeke wieder mit nach Hause nehmen. Von der Bartsteuer Befreite erhielten besondere Bartsteuerquittungen, die sie immer mit sich zu führen hatten, damit sie sofort vorgezeigt werden konnten, wenn sie auf der Straße von Soldaten kontrolliert wurden. Die Soldaten hatten Befehl, jeden Bartträger sofort zu scheren, wenn er die Bartsteuer nicht entrichtet hatte.
Reiner Sahm
Wie Census
Zusammenfassung
Während seiner Amtszeit hat Augustus im Jahre 8 v. Chr. zum ersten Mal auch in Syrien den „Census“ angeordnet. Der Schriftsteller Lactantius berichtet, wie es bei einer solchen Besteuerung zuging: „Die Zensoren erschienen allerorts und brachten alles in Aufruhr. Die Äcker wurden Scholle für Scholle vermessen, jeder Weinstock, jeder Obstbaum gezählt, jedes Stück Vieh. In den Städten wurde die Bevölkerung aus Stadt und Land zusammengetrieben, die Marktplätze waren verstopft von herdenweise aufmarschierenden Familien, überall hörte man die Schreie derer, die mit Foltern und Stockhieben verhört wurden, man spielte die Söhne gegen die Väter aus und erpresste die Sklaven zu Aussagen gegen die Herren, die Frauen gegen die Ehemänner. Wenn alles durchprobiert war, folterte man die Steuerpflichtigen, bis sie gegen sich selbst aussagten, und wenn der Schmerz gesiegt hatte, schrieb man Besitz auf, den es gar nicht gab. Es gab keine Rücksicht auf Alter und Gesundheitszustand. Kranke und Gebrechliche wurden herbeigeschleppt, das Alter der Minderjährigen wurde heraufgesetzt, das der Greise herabgesetzt, und alles war erfüllt von Verzweiflung und Jammergeschrei.“ (Pfarrbrief Ausgabe 03/2007 des Katholischen Pfarramtes St. Nikolaus, S. 1)
Reiner Sahm
Von dachsteuer bis dummensteuer
Zusammenfassung
Ende des 18. Jahrhunderts deckten die Österreicher die Dächer unbenutzter Häuser ab, nachdem Kaiser Josef II. die Größe der Dachfläche zur Grundlage der Steuerhöhe erklärt hatte. Dies hatte zur Folge, dass viele Burgen und Gebäude verfielen.
Reiner Sahm
Wie Erntesteuer
Zusammenfassung
Bereits im 3. Jahrhundert vor Christi wurde die Höhe der Nilüberschwemmung mit dem „Nilometer“ gemessen, um einen Faktor für die Berechnung der Erntesteuer zu erhalten. Je höher die Überschwemmung war, umso besser stellte sich die Ernte ein und entsprechend höher war die Erntesteuer. Besteuert wurde die Ernteleistung, nicht der Grundbesitz, denn der gehörte dem Pharao. Auch die Zählungen der Rinder als Grundlage der Berechnung der Rinderabgabe führte im Laufe der Jahrhunderte dazu, dass man von den ersten festen Steuern sprechen konnte.
Reiner Sahm
Von Fahrradsteuer bis Fräuleinsteuer
Zusammenfassung
Eine Fahrradsteuer wurde erstmals in Frankreich 1893 eingeführt, Italien folgte 1897 und Bremen und Hessen 1899. Andere Länder folgten diesem Beispiel. Besitzer von Fahrrädern hatten eine „Fahrkarte“ zu beantragen, auf die eine Stempelsteuer erhoben wurde. In Frankreich betrug die Steuer 6 Francs pro Fahrradsitz und in Hessen 5 Mark jährlich. Von der Steuer befreit waren Lohnarbeiter, soweit sie ihr Fahrrad zur Arbeitsstätte benutzten, sowie Militärpersonen, Kururlauber und Gewerbetreibende mit einem Jahreseinkommen bis 1.500 Mark.
Reiner Sahm
Wie Galgensteuer
Zusammenfassung
Das war eine Abgabe, die die Gerichtsherrschaft den Gerichtsuntertanen zur Deckung der Kosten für die Errichtung des Galgens auferlegte. Im Amt Medingen bei Uelzen wurde 1670 aus erzieherischen Gründen die Einwohnerschaft zum Bau des Galgens herangezogen. „Was das Gericht zu bawen gekostet, haben solches die Semptlichen Medingischen Ambt- Untertanen unter sich aufbringen müssen…“ (zitiert in Schomburg, Walter 1992, S. 113) Beim Celler Hochgericht wurden im 17. und 18. Jh. alle holzverarbeitenden Meister aufgefordert, unentgeltlich zu arbeiten; nach Fertigstellung des Galgens wurden ein paar Fass Bier spendiert. Ein Fernbleiben von dieser Gemeindepfl icht wurde mit fünf Talern Strafe belegt.
Reiner Sahm
Von Hagestolzsteuer bis Hundesteuer
Zusammenfassung
Diese Sondersteuer auf Ehelosigkeit wurde nach den Verlusten des 30jährigen Krieges als bevölkerungspolitische Maßnahme angewandt. In Thüringen wurden z.B. Junggesellen, sofern sie das fünfundzwanzigste Lebensjahr überschritten hatten, zur Hagestolzsteuer herangezogen. Einige Jahre steuerfrei waren diejenigen, die vor Erreichung des zwanzigsten Lebensjahres heirateten. Kinderreichen Familien wurden großzügige Prämien gewährt.
Reiner Sahm
Wie Inflation
Zusammenfassung
Die gefährlichste Steuer der Welt steht in keinem Gesetzbuch – es ist die Inflation. Von der normalen Steuer unterscheidet sich die Inflation durch die Tatsache, dass die Erträge dieser Steuer nicht an das Finanzamt gehen, sondern über die Staatsverschuldung den Weg in den Staatssäckel finden. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen, denn alle Wohltaten, die der Staat den Bürgern heute auf Pump gewährt, müssen später bezahlt werden, die Steuerkeule folgt auf dem Fuß.
Reiner Sahm
Von Judenbegräbnisgeld bis Judenvermögensabgabe
Zusammenfassung
Ein Judenbegräbnisgeld war als städtische Gebühr für die Erlaubnis des Rates festgelegt, den Verstorbenen zu begraben oder einen eigenen Friedhof zu unterhalten. Für eine solche Erlaubnis mussten die Juden in Quedlinburg um 1480 eine Gebühr von einem Gulden entrichten. In Baden-Durach wurde 1672 bestimmt, dass, ohne Rücksicht auf das Geschlecht von schirmverwandten Juden für einen jungen drei, für einen alten sechs Gulden, bei Fremden aber das Doppelte zu bezahlen sei.
Reiner Sahm
Von Kaffeesteuer bis Kriegssteuer
Zusammenfassung
Erste Kaffeehäuser wurden 1683 in Wien und 1694 in Leipzig eröffnet, später kamen solche Häuser auch in Nürnberg, Regensburg und Frankfurt am Main hinzu, wobei die Leipziger Messen für eine schnelle Entwicklung, aber auch Auswüchse sorgten. Mehrere Landesherren gingen mit Strenge gegen den Kaffeegenuss vor. Die bischöfliche Regierung von Hildesheim empfahl 1780 den „deutschen Männern“ den Genuss von Bier und Branntwein: „Wer sich untersteht, Bohnenkaffee zu verkaufen, dem wird der ganze Vorrat konfiscirt.“
Reiner Sahm
Von Lämmerzehnt bis Luxussteuern
Zusammenfassung
Der Pfarrer holte sich zu Ostern Zehntlämmer als Naturalabgabe. Dazu musste er alljährlich auf die Höfe gehen und die Zehntlämmer zwischen Ostern und Pfingsten aussuchen und „verzeichnen“. Das Auszeichnen „soll sein niet van den besten und auch niet van den snoetsten…“. Der Abtransport der Lämmer erfolgte zu Bartholomäus (24.-31. August), zwischen Pfingsten und Michaelis (29. September) oder zwischen Jacobi (25. Juli) und Michaelis(29. September).
Reiner Sahm
Von Mahl- und Schlachtsteuer bis Musikinstrumentensteuer
Zusammenfassung
Mahl- und Schlachtsteuer nannte man eine in Preußen 1820 eingeführte Steuer auf in die Stadt eingebrachtes Fleisch und Getreide, die wegen ihrer unsozialen Wirkung starker Kritik ausgesetzt war. Die Mahlsteuer wurde auf das zur Mühle gebrachte Getreide und die in das Steuergebiet eingeführten Fertigwaren erhoben, die Schlachtsteuer auf die zum Schlachten angelieferten Tiere bzw. die eingeführten Fleisch- und Fettwaren. Nicht der Steuer unterlag hingegen das Wildbrett, das wohlhabende Jäger von der Jagd mitbrachten; diese konnten unbehelligt und unkontrolliert vor den Augen der Bevölkerung das Stadttor passieren.
Reiner Sahm
Von Nachtigallensteuer bis Nachtsteuer
Zusammenfassung
Zu welch merkwürdigen Blüten die Besteuerungssucht der deutschen Bürokratie im 19. Jh. führte, zeigt die im Jahre 1853 im Großherzogtum Hessen eingeführte Nachtigallensteuer, die als eine Luxussteuer für diejenigen gedacht war, die eine Nachtigall in einem Käfig, vergleichbar mit einem Kanarienvogel, hielten. Gem. § 1 dieser Verordnung hatten Besitzer von Nachtigallen eine jährliche Abgabe von fünf Gulden pro Vogel zu bezahlen, die Befreiung von dieser Abgabe war ausdrücklich ausgeschlossen worden. Bis ins Kleinste wurden die Pflichten des Steuerzahlers und der Steuerbehörde geregelt, jedoch war der Ertrag der Steuer außerordentlich bescheiden. Dies war kein Wunder, denn es wurden im Jahre 1857 lediglich 35 Nachtigallen in Käfigen gehalten. Die Nachtigallensteuer wurde in Hessen bis zum Jahre 1918 erhoben.
Reiner Sahm
Von Papiersteuer bis Prinzessinnensteuer
Zusammenfassung
In England wurde seit 1697 und – nach zwischenzeitlicher Abschaffung – wieder ab 1710 eine Steuer auf alles im Inland produzierte Papier erhoben. Es mehrten sich die Proteste, in erster Linie wehrten sich die Schriftsteller, die Buchhändler und die Leser gegen diese Steuer. Als diese Papiersteuer 1861 aufgehoben wurde, führte dies zu einer erheblichen Steigerung der Papierproduktion.
Reiner Sahm
Von Rebellionssteuer bis Römermonate
Zusammenfassung
Die Rebellionssteuer war eine Sondersteuer in der Grafschaft Glatz/Schlesien, die von den Untertanen zu zahlen waren, die es wagten, die katholische Glaubenshaltung des „Landesvaters“ abzulehnen. „Die Rebellionsgroschen haben ihren Ursprung aus dem 30jährigen Krieg, wie diese ganze Grafschaft der evangelischen Religion zugetan war. Zur Strafe wegen angeschuldigter Rebellion ist diese Abgabe dem Lande auferlegt, und nach völliger Ausrottung der protestantischen Einwohner noch immer bis auf die jetzigen Zeiten beibehalten und bei der Landrentei eingenommen worden.“ (Lith, Johann Wilhelm 1766)
Reiner Sahm
Von Saladinszehnt bis Steuersystem
Zusammenfassung
Als es Sultan Saladin 1187 gelungen war, Jerusalem einzunehmen, rief Papst Gregor VIII. zu einem weiteren Kreuzzug auf. Um ihn finanzieren zu können, ließen die beiden Könige Heinrich II. und Ludwig VII. die berühmteste Kreuzzugssteuer, den „Saladinszehnten“, ausschreiben. Darin wird erklärt:
Reiner Sahm
Von Tabaksteuer bis Türkensteuer
Zusammenfassung
Der Dreißigjährige Krieg war auslösendes Moment für die Verbreitung des Rauchens mit steigender Nachfrage nach Tabak und größer werdenden Anbauflächen. Damit begann der Tabakanbau 1620 in Straßburg, 1660 im Elsaß und 1681 in Brandenburg. Die weltlichen und geistlichen Regierungen belegten das Tabakrauchen mit Strafen, um den als Laster angesehenen Tabakgenuss einzudämmen. Die kurbayerischen Mandate von 1652/53 verboten „den Bauers- und anderen gemeinen Leuten das Tabaktrinken“; in Tirol wurde 1658 ein Rauchverbot erlassen, bis die Verbote von der finanzpolitischen Ausnutzung des Tabakverbrauchs für Steuerzwecke abgelöst wurden und der Tabak als eines der steuerfähigsten Verbrauchsgüter erkannt wurde.
Reiner Sahm
Wie Ungläubigensteuer
Zusammenfassung
Der Türkensteuer stand auf der islamischen Seite die „Ungläubigensteuer“/ Dschizya gegenüber. Diese war eine Kopfsteuer, die den unter islamischer Herrschaftstehenden Juden und Christen auferlegt wurde. Durch die im Koranwort Sure 9, Vers 9 festgelegte Steuer wurden die „Ungläubigen“, die unter muslimischer Obrigkeit Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums sowie das Recht auf die freie Ausübung ihrer religiösen Bräuche genossen, zu „Schutzbefohlenen“.
Reiner Sahm
Von Wallfahrtsteuer bis Whiskeysteuer
Zusammenfassung
Gelegentlich wurde in mittelalterlichen Städten eine Wallfahrtsteuer gefordert, um der „frommen Wanderlust“ ihrer Bürger Schranken zu setzen, „denn die Pilgerfahrten konnten bei den unruhigen Zeiten die Gemeinwesen leicht in politische und gar kriegerische Verwicklungen stürzen.“ 1468: „In diesem Jahr war abermalen eine Aken-Fahrt. Es ward den Bürgern von Göttingen ganz heftig verboten, Frauen und Mannen, dann es noch viele Krieges war hin und wider in allen Landen…“ (zitiert in Schomburg, Walter 1992, S. 402)
Reiner Sahm
Wie Zehnt
Zusammenfassung
Mit dem Zehnten fing es an: „Alle Zehnten im Lande, beides vom Samen des Landes und von den Früchten der Bäume, sind des Herrn und sollen dem Herrn heilig sein.“ (3. Mose 27,30)
Reiner Sahm
Backmatter
Metadata
Title
Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten
Author
Reiner Sahm
Copyright Year
2022
Electronic ISBN
978-3-658-39378-6
Print ISBN
978-3-658-39377-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-39378-6