2008 | OriginalPaper | Chapter
Voraussetzungen der vGA auf Ebene der Körperschaft
Published in: Verdeckte Gewinnausschüttung
Publisher: Gabler
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Die gesetzliche Vorgabe für eine vGA nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist dürftig: „auch verdeckte Gewinnausschüttungen (...) mindern das Einkommen nicht“. Die Formulierung kann so verstanden werden, dass Geschäftsvorfälle, die als vGA einzustufen sind, keinen Einfluss auf das steuerliche Ergebnis der Körperschaft haben dürfen. Damit ist aber lediglich die Rechtsfolge der vGA angesprochen. Wann ein Geschäftsvorfall als vGA zu definieren ist, kann dem Gesetz nicht entnommen werden.