2007 | OriginalPaper | Chapter
Wahlrechtsreformen als Instrument der Reform autoritärer Herrschaft in Algerien, Tunesien und Marokko (1988–2004)
Published in: Reform autoritärer Herrschaft in Nordafrika
Publisher: DUV
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In Kapitel 1.6 wurde ausfuhrlich auf die Bedeutung eingegangen, die Wahlrechtsreformen im Zuge der Reform autoritarer Herrschaft zukommt. Modifikationen des Wahlrechts tangieren in diesem Kontext unmittelbar die verschiedenen Dimensionen autoritarer Herrschaft. Sie sind unerlässlich, um das Legitimationsmuster und das formale Strukturmuster autoritärer Herrschaft zu erneuern. Wahlrechtsreformen sind darüber hinaus von besonderer Bedeutung, um die Beziehungsmuster zwischen Machthabern und Machtunterworfenen auf eine neue Grundlage zu stellen und die soziale und politische Basis autoritärer Herrschaft zu erweitern. Die unmittelbare Notwendigkeit von Wahlrechtsmodifikationen ergibt sich in erster Linie aus dem Bedeutungswandel, den Wahlen im Reformprozess durchlaufen. Wahlen behalten zwar im Zuge dieser Entwicklung systembedingt ihren semikompetitiven Charakter; zugleich tragen sie jedoch im Reformprozess stärker als zuvor zur Errichtung einer „demokratischen Fassade“ bei, insbesondere zur „symbolischen“ Pluralisierung des politischen Lebens. Wahlen bilden überdies ein zentrales Instrument zur funktionalen Ausdifferenzierung des Gesamtsystems und damit zur Integration von politischen und sozialen Gruppen in das autoritäre System. Dabei müssen Wahlen jedoch jederzeit in ihrem Verlauf und ihren politischen Auswirkungen für die Staatsfuhrungen kontrollierbar bleiben.