Der Schwerpunkt dieses Buches befasst sich mit der Übertragung des Versicherungsmaklerunternehmens durch entgeltliche Veräußerung zu Lebzeiten des einzelnen Unternehmensinhabers an einen fremden Dritten. Unentgeltliche Übertragungen erfolgen primär beim Wechsel an nahe Angehörige bzw. im Familienkreis. Hier haben in vielen Fällen nicht finanzielle Aspekte die größte Bedeutung, sondern subjektive private Gründe stehen im Vordergrund. Die unentgeltliche Übertragung wird nicht behandelt, sondern die entgeltliche Veräußerung an einen fremden Dritten ist Gegenstand dieser Monographie.
In den vorstehenden Kapiteln A bis D, die im Wesentlichen die Grundlagen der Wertermittlung beschreiben, wurden die Ziele verfolgt, dem Versicherungsmakler einen praxisorientierten Leitfaden für eine organisatorisch und wirtschaftlich angemessene Unternehmens- oder Bestandsbeurteilung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollten Hinweise für eine betriebswirtschaftlich sachgerechte und rechtlich anerkannte Bestands- bzw. Unternehmenswertbestimmung gegeben werden. Um den interessierten Versicherungsmaklern die Möglichkeit zu geben, selbst eigene Berechnungen vornehmen zu können, wurden einige (wenige) finanzmathematische Formeln in dieses Buch aufgenommen.
Wenn Käufer und Verkäufer sich einig geworden sind, stellt sich anschließend die Frage, welche Bestimmungen in den Vertrag aufgenommen werden sollen. Verträge per Handschlag sollten nicht abgeschlossen werden. Verträge über Bestands- und Unternehmensverkäufe sind grundsätzlich formlos möglich. Werden Grundstücke oder GmbH-Anteile (mit)veräußert, bedürfen diese jedoch der notariellen Beurkundung.
Nach Bedarf können weitere oder ergänzende Bestandteile in den Vertrag aufgenommen werden. Diese sollten jedoch dazu beitragen, den Einzelfall angemessen und sachgerecht oder die Vertragsabwicklung individuell und präziser zu gestalten.
In vielen Fällen kann die Unternehmung eines verstorbenen Versicherungsmaklers nicht unmittelbar nach seinem Ableben kurzfristig veräußert werden. Es stellt sich daher die Frage, ob dann auch die Erben haften.
Für Finanzierung der Übernahme einer Versicherungsmaklerunternehmung besitzen die in der Vergangenheit ausgewiesenen Umsatz-, Kosten- sowie Gewinndaten der zu veräußernden Unternehmung eine wichtige Rolle. Darüber hinaus wird die persönliche und finanzielle Situation des potenziellen Erwerbers vom Kreditgeber analysiert. Dabei ist es entscheidend, ob die erforderliche Kreditfinanzierung des Kaufpreises den Erwerb der Unternehmung oder des Versicherungsbestandes rentabel ermöglicht.
In der Finanzierungspraxis kommen grundsätzlich folgende Zahlungsmodalitäten in Frage:
- Zahlung einer festen Einmalsumme,
- Kaufpreisraten,
- betriebliche Veräußerungsleibrente,
- betriebliche Veräußerungszeitrente,
- andere laufende Zahlungsbestandteile (z.B. Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen) oder
- Kombinationen aus den vorstehend aufgeführten Grundformen.
Für die Finanzierung des Kaufpreises lassen sich diverse Varianten gestalten mit unterschiedlichen Möglichkeiten hinsichtlich der
- Länge der Zinsbindung,
- Auszahlungsquoten,
- mit oder ohne tilgungsfreie Startjahre,
- Sicherung der Kreditmittel.
In der Praxis werden zum Teil immer wieder von veräußerungswilligen Versicherungsmaklern völlig überzogene Kaufpreisvorstellungen aufgrund von Umsatzfaktoren genannt. Da wird in einigen Fällen mitgeteilt, dass die Kollegen vom Maklerstammtisch XY allesamt der Auffassung sind, dass der Versicherungsbestand immer noch mindestens das 2,5- bis 3fache der Courtageeinnahmen betragen würde.
In der Praxis kommt es jedoch auch vor, dass für den Versicherungsbestand oder die Maklerunternehmung aus Sicht des Veräußerers kein angemessener Kaufpreis gezahlt wird. Dies erfolgt, wenn der Kaufpreis nach der allgemeinen „Praktikerformel‟ zu niedrig festgelegt wird.