2018 | OriginalPaper | Chapter
Wie der Aufstieg des gelehrten Rechts im Mittelalter den wirtschaftlichen Aufstieg Europas beförderte. Eine empirische Untersuchung
Authors : Hans-Bernd Schäfer, Alexander Wulf
Published in: Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Zwischen 1200 und 1600 setzte sich die wirtschaftliche Entwicklung in Westeuropa von der in allen anderen Weltregionen ab. Gegen Ende dieser Periode lag das Pro-Kopf-Einkommensniveau deutlich höher als irgendwo sonst auf der Welt. Wir bringen diese einzigartige Entwicklung in Verbindung mit der Rezeption des römischen Rechts, dem Aufstieg des Kirchenrechts und der Entwicklung der Rechtswissenschaft als methodisch geleiteter akademischer Disziplin, die an Universitäten gelehrt wurde. Wir testen zwei konkurrierende Hypothesen über den Einfluss dieser Entwicklung auf das wirtschaftliche Wachstum im mittelalterlichen Europa. Der ersten These zufolge war die Ausbreitung des materiellen römischen Rechts dem Aufschwung des Handels und dem ökonomischen Wachstum förderlich. Nach der zweiten und konkurrierenden These war das Wachstum keine Folge der Rezeption römisch rechtlicher Normen, sondern vielmehr der rationalen, wissenschaftlichen und systemischen Eigenschaften des römischen und des Kirchenrechts sowie der Ausbildung von Juristen an den neu gegründeten Universitäten (Verwissen-schaftlichung). Das verlieh dem Recht eine ganz Westeuropa durchwirkende innovative Flexibilität, die auch das Handelsrecht (lex mercatoria) und das überkommene Gewohnheitsrecht beeinflusste. Unter Verwendung von Daten über die Einwohnerzahl in mehr als 200 europäischen Städten, die wir als groben Indikator für die Entwicklung der Pro Kopf Einkommens verwenden, stellen wir fest, dass nicht in erster Linie die Rezeption römischen Rechts in einer Region entscheidend war. Vielmehr war es die Zunahme juristischer Fakultäten an den Universitäten und das Entstehen einer rechtswissenschaftlichen Methodik durch Glossatoren und Kommentatoren und ihre Interpretation und Systematisierung der Quellen des römischen Rechts (Corpus Juris Civilis, Digesten) und des kanonischen Rechts. Die neu entstandene Fähigkeit, allgemeine normative Schlüsse aus diesen Quellen zu ziehen, führte zu Abstraktion, Methodologie und dem Aufstieg des gelehrten Rechts als akademischer Disziplin. Wo immer in Europa Rechtsfakultäten eingerichtet wurden, erlernten Juristen neue, bisher unbekannte Fähigkeiten und Fertigkeiten, die förderlich für Handel und Gewerbe waren. Dies galt in allen Regionen, wo das neue Recht gelehrt wurde unabhängig davon, ob und in welchem Umfang in der Region das römische Recht sich durchsetzte.