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18-03-2024 | Wirtschaftsrecht | Nachricht | News

Fristen bei Corona-Wirtschaftshilfen verlängert

Author: Angelika Breinich-Schilly

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Nach dem vier Berufsverbände aus der Steuer- und Rechtsberatung die Sturmglocke geläutet haben, sind nun die Fristen für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024 verlängert worden.

In einem offenen Brief hatten die Bundessteuerberaterkammer, der Deutsche Steuerberaterverband, die Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer den für die Schlussabrechnung der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen aufgesetzen Prüfprozess scharf kritisiert. Nun haben Bund und Länder eingelenkt und gewähren eine letztmalige Fristverlängerung bis zum 30. September 2024.

Prüfprozess wird einfacher und schneller

"Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen", so Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz. "Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß." Der Prüfprozess soll nun einfacher und zügiger werden, um die Steuerexperten zu entlasten, versprach Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Berufsverbände und Firmen atmen auf

Die vier Berufsorganisationen äußerten sich erleichtert über die Fristverlängerung sowie die angekündigte Vereinfachung des Prüfprozessen, die vor allem einer Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen zugute komme. 

So wird auf unser Drängen hin unter anderem von standardisierten Katalogabfragen abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen. Wir hoffen, dass damit die Effizienz des Prüfprozesses und das Tempo der Bescheidung der Bewilligungsstellen steigen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

400.000 Schlussabrechnungen sind noch zu prüfen

Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) stehen derzeit noch rund 400.000 Schlussabrechnungen aus, die von den 21 Bewilligungsstellen zu prüfen sind. Insgesamt hat der Bund zwischen Juni 2020 und Juni 2022 Firmen und Selbständige infolge prandemiebedingter Umsatzrückgängen mit mehr als 63 Milliarden Euro unterstützt, um drohende Geschäftsaufgaben zu verhindern. Die Finanzspritzen wurden seinerzeit in der Regel auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. 

"Es war von vornherein konzeptionell ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen, der auch breit kommuniziert wurde", heißt es in einer Mitteilung des BMWK. Es habe ein "gemeinsames Verständnis von Staat, Wirtschaft und prüfenden Dritten" gegeben, in der Antragsphase den betroffenen Unternehmen möglichst schnell zu helfen und die finale Prüfung bewusst in die Schlussabrechnung zu verlagern. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, "dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln ist".

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