Skip to main content
Top

2019 | Book

Zur aufsichtsrechtlichen Berücksichtigung des Kreditrisikos

Eine Analyse gegenwärtiger und möglicher künftiger Regulierungsvorschriften

insite
SEARCH

About this book

Susen Claire Berg stellt die gegenwärtige bankenaufsichtsrechtliche Berücksichtigung des Kreditrisikos in allen drei Säulen des Baseler Rahmenwerks umfassend dar und liefert darüber hinaus eine rechtsvergleichende Analyse der derzeitigen Regulierung mit der zukünftigen potenziellen Behandlung des Kreditrisikos. Hierbei hinterfragt sie die jüngsten Vorschläge zur Neugestaltung ebenjener Regulierung vor dem Hintergrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft kritisch und liefert gewichtige Argumente, die bei der Regulierung des Kreditrisikos zukünftig Beachtung finden sollten.

Table of Contents

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitende Worte und Aufbau der Arbeit
Zusammenfassung
Kreditinstitute nehmen u. a. aufgrund ihrer umfangreichen Mittlertätigkeit im Geld- und Kapitalverkehr und der daraus resultierenden besonders ausgeprägten Beziehungsvielfalt und -intensität zu den anderen Teilnehmern des Wirtschaftsprozesses eine Schlüsselstellung in der Volkswirtschaft ein. Diese Schlüsselstellung der Banken innerhalb des Güter- und Finanzkreislaufes bringt es mit sich, dass ernste Funktionsstörungen des Kreditgewerbes nicht nur eine limitierte Störung der unmittelbar betroffenen Branche zur Folge haben, sondern sich vielmehr „mit gleichsam multiplikativer Wirkung auf die gesamte Wirtschaft durchschlagen“ können. Führt man sich diese enorme Tragweite kreditwirtschaftlicher Verlustgefahren vor Augen, erscheint es nicht überraschend, dass die Auseinandersetzung mit Fragestellungen bezüglich der Ursachen und Wirkungen bankbetrieblicher Risiken – insbesondere aber auch ihrer staatlichen Regulierung – in der Bankbetriebslehre im Allgemeinen sowie im Kontext der Bankenaufsicht im Speziellen zur Prävention ebenjener bankbetrieblicher Verlustgefahren seit jeher eine überaus bedeutsame Rolle einnimmt.
Susen Claire Berg
Kapitel 2. Das Kreditrisiko von Banken als maßgeblicher Regulierungstatbestand aufsichtsrechtlicher Normen
Zusammenfassung
Da es vor dem Hintergrund der Gewerbefreiheit ohne weiteres einleuchtet, dass von der Bankenaufsicht nur diejenigen Aspekte der bankbetrieblichen Geschäftstätigkeit zu regulieren sind, die die Realisierung bankenaufsichtsrechtlicher Zielsetzungen gefährden, ist es zum Zwecke einer Beurteilung der Zweckadäquanz regulatorischer Vorgaben in einem ersten Schritt vonnöten, die mit den Regulierungsmaßnahmen intendierten Zielsetzungen der Bankenaufsicht zu erörtern. Erst wenn diese Zielsetzungen zweifelsfrei geklärt wurden, ist es in einem nächsten Schritt möglich, zu identifizieren, welche Tatbestände möglicherweise eine Realisierung dieser Zielsetzungen gefährden und – und dies bildet den Schwerpunkt dieser Ausführungen – mit welchen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen diesen die Zielerreichung gefährdenden Tatbeständen begegnet werden kann.
Susen Claire Berg
Kapitel 3. Die gegenwärtige bankenaufsichtsrechtliche Berücksichtigung des Kreditrisikos
Zusammenfassung
Wie in Kapitel 2.1 bereits angeklungen, gilt die Ausstattung der Institute mit einer „ausreichenden“ Eigenmittelbasis als eine der zentralen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung des aufsichtsrechtlichen Gläubiger- und Funktionenschutzes. Daher müssen Banken nach gegenwärtigem Recht zu jedem Zeitpunkt ein Mindestmaß an Eigenmitteln vorhalten, dessen Höhe sich in Abhängigkeit vom Gesamtrisikobetrag ergibt und welches mit Hilfe von Mindestkapitalquoten formuliert wird. Abbildung 2 gibt nachfolgend eine Übersicht über die Berechnung des Gesamtrisikobetrags und der Mindestkapitalquoten:
Susen Claire Berg
Kapitel 4. Die mögliche künftige bankenaufsichtsrechtliche Berücksichtigung des Kreditrisikos
Zusammenfassung
Wenngleich das ursprüngliche Basel III-Rahmenwerk seit Ausbruch der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zum Ausgleich zu Tage getretener Schwachstellen permanent weiterentwickelt wurde, lässt sich auch an dem revidierten gegenwärtig geltenden Regelwerk erheblicher Überarbeitungsbedarf konstatieren. Als Konsequenz hat die internationale Bankenaufsicht seit dem Jahr 2014 eine Reihe von Konsultationspapieren und Standards veröffentlicht, welche aufgrund des enormen Wirkungsbereiches der angestrebten Änderungen als „das weitreichendste Regulierungsprojekt seit der Finanzkrise“ bezeichnet und inoffiziell – trotz der offensichtlichen Ablehnung dieses Terminus durch die Regulatoren – auch mit dem Schlagwort „Basel IV“ tituliert wird. Die angestrebten Änderungen, welche konsequenterweise auch die aufsichtsrechtliche Berücksichtigung des Kreditrisikos berühren, betreffen nicht nur die Eigenmittelanforderungen nach Säule 1, sondern adressieren vielmehr alle drei Säulen des Baseler Rahmenwerkes.
Susen Claire Berg
Kapitel 5. Beurteilung der Regulierungsvorschläge zur Neugestaltung der bankenaufsichtsrechtlichen Berücksichtigung des Kreditrisikos vor dem Hintergrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft
Zusammenfassung
Möchte man die dargestellten Vorschläge zur Neugestaltung der bankenaufsichtsrechtlichen Berücksichtigung des Kreditrisikos in ihrer Gänze beurteilen, so erscheint es sinnvoll, zuerst eine Begutachtung zentraler Aspekte der einzelnen Vorschläge durchzuführen, um die Neugestaltung daraufhin im abschließenden Kapitel 6 dieser Abhandlung einer Gesamtbeurteilung unterziehen zu können.
Susen Claire Berg
Kapitel 6. Schlussbetrachtung
Zusammenfassung
Fast 30 Jahre nach Veröffentlichung des ersten Konsultationspapieres hat der Baseler Ausschuss nunmehr im Dezember des letzten Jahres seine Bankenaufsichtsreformen nach der Finanzkrise finalisiert. Betrachtet man die Neuerungen aus einer Gesamtperspektive, so lassen sich insbesondere die folgenden Aspekte herausstellen:
Susen Claire Berg
Backmatter
Metadata
Title
Zur aufsichtsrechtlichen Berücksichtigung des Kreditrisikos
Author
Susen Claire Berg
Copyright Year
2019
Electronic ISBN
978-3-658-23753-0
Print ISBN
978-3-658-23752-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-23753-0