2015 | OriginalPaper | Chapter
Zur ökonomischen Theorie der Unternehmensverantwortung
Author : Prof. Dr. Dominik H. Enste
Published in: Unternehmen im öffentlichen Raum
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Zusammenhalt von freiheitlichen Gesellschaften lässt sich weder verordnen noch von Seiten des Staates erzwingen. Deshalb bedarf es eines „Gemeinsamkeitsbewusstseins“ (Max Weber 1980, S. 236 [218]) oder eines „gemeinsamen Sinns für ein gemeinsames Interesse“ (David Hume, Treatise of Human Nature, 1739/40, Hüther 2012) für ein friedliches und vertrauensvolles Zusammenleben. Dieser Gemeinsinn ist Teil jener Voraussetzungen, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht garantieren, nicht erzwingen, wohl aber fordern und fördern kann (Böckenförde 1976, S. 60f.). Die Engagementpolitik ist zum Beispiel ein solcher Versuch, über die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements die gesellschaftliche Mitverantwortung zu stärken.