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2006 | Book

Arbeitsrecht — Ein Leitfaden für leitende Angestellte in eigener Sache

Authors: Jutta Glock, Christoph Abeln

Publisher: Gabler

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About this book

Die Anforderungen des beruflichen Alltags an Sie als Führungskraft wachsen stetig. Sie sollen stets den Überblick über die komplexen Fragestellungen in Ihrem Unternehmen haben und dabei Ihre eigenen Interessen in der richtigen Gewichtung nicht unbeachtet lassen. Im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeiten ist es wichtig zu wissen, ob Sie ein leitender Angestellter sind und ob Sie als leitender Angestellter Kündigungsschutz in- haben. Denn gerade die Weichenstellung beim Abschluss von Anstellungsverträgen wird immer diffiziler. Das Buch stellt anhand von Fallbeispielen die einzelnen Lösungen und Sachverhaltsf- gen einer Führungskraft dar, und zwar vom Beginn der Tätigkeit bis zu dessen Been- gung. Die aktuelle Rechtsprechung wurde bei den Erläuterungsbeispielen herangezogen. Der Leser erhält zahlreiche Praxistipps, insbesondere für die Vertragsgestaltung und für die Beendigung eines Führungskräftevertrages. Die Schwerpunkte des Buches liegen insbesondere bei den Fragen der Veränderung einer Position und der so genannten schleichenden und allmählichen Versetzung durch die einseitige arbeitgeberseitige V- änderung des Aufgabengebietes, bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses und den hier notwendigen Regelungsaspekten sowie bei der Darstellung der variablen Gestaltung von Gehaltsbezügen. Auch die Problemstellung der betrieblichen Altersversorgung wird angesprochen. Das Buch zeigt die unterschiedlichen Handlungsalternativen auf und weckt für Sie als Führungskraft das individuelle Problembewusstsein im Führungsalltag.

Table of Contents

Frontmatter
1. Leitender Angestellter — Who is Who?
Auszug
In den letzten Jahren haben die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Zuge zunehmender Globalisierung zu einer verstärkten Unternehmensumstrukturierung geführt. Diese Entwicklung wird in Deutschland und Europa anhalten, so dass im Durchschnitt pro Jahr allein in Deutschland ca. 200.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verloren gehen. Diese Umstrukturierung hat auch Führungskräfte erfasst, und es lässt sich der Trend erkennen, dass immer mehr Unternehmen versuchen, klassische hierarchische Strukturen abzubauen und ihre Mitarbeiter durch Übertragung von größeren Kompetenzen einzubinden und zu motivieren. Als Folge dieses Prozesses werden nun verstärkt ehemals typische Arbeitgeberfunktionen durch Angestellte wahrgenommen. Für diese Angestellten stellt sich im Einzelfall stets die Frage, ob ihre herausgehobene Stellung in der allgemeinen Arbeitnehmerhierarchie sie bereits zu so genannten leitenden Angestellten macht oder nicht. Die Bedeutung dieser Fragestellung erschließt sich, wenn die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für leitende Angestellte betrachtet wird, auf die im Folgenden noch einzugehen ist. Daher soll zunächst geklärt werden, welcher Arbeitnehmer tatsächlich leitender Angestellter ist und wer die Anforderungen an diesen Status nicht erfüllt. Im Anschluss daran sollen die für einen leitenden Angestellten wichtigsten Besonderheiten ausführlich dargestellt werden. Dabei folgt der gewählte Aufbau dem Verlauf eines typischen Arbeitsverhältnisses, so dass je nach der aktuellen beruflichen Situation eine gezielte Information erleichtert wird.
2. Bewerbung und Auswahlverfahren
Auszug
Mit einer Bewerbung bringen Sie als Führungskraft Ihr Interesse an der Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung zum Ausdruck. Je nach der Konstellation im Einzelfall handelt es sich bei Ihrer Bewerbung möglicherweise auch nur um ein Vorfühlen, ob der potenzielle Arbeitgeber überhaupt einen freien Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Aus Ihrer Sicht als Führungskraft innerhalb eines Unternehmens erwarten Sie eine Reaktion auf eine öffentliche oder innerbetriebliche Ausschreibung. Mit einer Bewerbung entstehen Rechtsbeziehungen, die auch dann zu Rechtsansprüchen führen können, wenn es nicht zum Abschluss eines Anstellungsvertrages kommt. Bewerben Sie sich als Angestellter aus einem bestehenden Anstellungsverhältnis heraus, so kann zugleich auch die Rechtsposition zum bisherigen Arbeitgeber betroffen sein. So hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnis ses auf Gewährung von Freizeit zur Stellensuche (§ 629 BGB). Dieser Anspruch resultiert aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer, sich noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen und dabei Verdienstausfallzeiten zu vermeiden. Dieser Anspruch kann im Übrigen arbeitgeberseitig auch nicht abbedungen werden.
3. Der Anstellungsvertrag von leitenden Angestellten
Auszug
Der Anstellungsvertrag ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Im Rahmen dieses Vertrages regeln die Parteien des Arbeitsverhältnisses, auf welche Rechtsgrundlage sie ihre Zusammenarbeit stützen wollen. Damit die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer angestrebte Vertragsgrundlage Wirksamkeit erlangen kann, müssen die Parteien einige Rechtsgrundsätze beachten.
4. Gestaltung der Gehaltsbezüge
Auszug
Im Jahr 2005 gab es erhebliche Proteste der Öffentlichkeit gegen das Gesetz zur Offenlegung von Managergehältern. Es zwingt die Vorstände börsennotierter Unternehmen, künftig sämtliche Bezüge individuell zu veröffentlichen. Zwar gibt es vergleichbare Gesetze in den USA und in Kanada, auch in Großbritannien, Frankreich und Italien, dennoch war der Proteststurm in Deutschland groß. Nach dem Gesetz sind die börsennotierten Unternehmen verpflichtet, im Anhang zum Jahresabschluss fixe und variable Gehaltsbestandteile für jedes Vorstandsmitglied offen zu legen.
5. Vergabe von Dienstwagen
Auszug
Der Arbeitgeber kann seinem Angestellten zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Angestellte im Außendienst tätig ist. Die Gestattung der privaten Nutzung ist vor dem Hintergrund hoher Anschaffungsund Betriebskosten für einen eigenen Pkw von großer Attraktivität für den Angestellten. Hinzu kommt, dass der Dienstwagen ab einer bestimmten Hierarchieebene zugleich Statussymbol ist. Bei leitenden Angestellten ist die Dienstwagenüberlassung gängige Praxis.
6. Inhalt und Durchführung des Anstellungsverhältnisses
Auszug
Das wesentliche Merkmal eines jeden Anstellungsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, seinen Angestellten Weisungen zu erteilen. Die Tätigkeiten, die ein Leitender zu verrichten hat, sind — wenn überhaupt — in seinem Anstellungsvertrag häufig nur sehr allgemein umschrieben.
7. Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Vertrag
Auszug
Die in der Praxis insbesondere für leitende Angestellte bedeutsame Beendigungsform des Arbeitsverhältnisses ist der Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Aufhebungsvertrages. Die für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages und gegen eine Kündigung sprechenden Gründe sind zahlreich. Er erlaubt eine flexible konfliktarme Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Vermeidung von Unwägbarkeiten, die mit einer Kündigung und der ihr im Normalfall folgenden arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung verbunden sind. Gerade der Abwicklungsvertrag in der Form des Prozessvergleichs ist bislang ein unverzichtbares Instrument der einvernehmlichen und sozialverträglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
8. Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung
Auszug
Der Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz ist bereits im Kapitel 1.3.2 auf Seite 23 dargestellt worden. Zieht man den Vergleich des Begriffs des leitenden Angestellten im Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Sprecherausschussgesetz, so ergibt sich Folgendes: Alle leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz sind auch leitende Angestellte im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz. Wer also Personalbefugnisse in dem von § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz geforderten Umfang hat, nimmt eine Betriebsleitern ähnliche Position ein.
9. Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Altersteilzeitvereinbarung
Auszug
Seit dem 1. August 1996 regelt das so genannte Altersteilzeitgesetz den „gleitenden“ Übergang in den Ruhestand. Mit dieser Regelung sollte der seinerzeit in hohem Maße verbreiteten Frühverrentungspraxis zu Lasten der Sozialversicherungsträger Rechnung getragen werden.
10. Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Vorruhestandsregelung
Auszug
Neben den bereits dargestellten personalpolitischen Instrumenten der Aufhebung und der Altersteilzeit sowie der Kündigung kommt insbesondere für leitende Angestellte in grö-ßeren Unternehmen eine Beendigung des Anstellungsverhältnisses mittels einer sog. Vorruhestandsvereinbarung in Betracht. Eine derartige Vereinbarung ist für langjährig Beschäftigte und verdiente Mitarbeiter, die jenseits der 50 das Unternehmen verlassen sollen, als möglicher Lösungsweg anzusehen. Gleichzeitig ist dieser Weg aus Unternehmenssicht der kostspieligste.
11. Probleme der betrieblichen Altersversorgung
Auszug
Ist die gesetzliche Rente sicher? Diese Diskussion wird seit einiger Zeit intensiv geführt und gewinnt mit Blick auf die wenig beruhigenden demoskopischen Zahlen zunehmend an Brisanz.
Backmatter
Metadata
Title
Arbeitsrecht — Ein Leitfaden für leitende Angestellte in eigener Sache
Authors
Jutta Glock
Christoph Abeln
Copyright Year
2006
Publisher
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-9075-4
Print ISBN
978-3-8349-0200-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9075-4