Der Begriff der „Entstehung eines Bauprojektes“ umfasst in diesem Buch den Neubau, den Wiederaufbau, den Um‐ und Ausbau sowie die Erweiterung und Instandsetzung von Bauprojekten.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten im Grundsätzlichen für alle genannten Arten der Entstehung von Bauprojekten. Gleichwohl sind im Einzelfall bestimmte Aufgaben entweder nicht notwendig oder sie haben unterschiedliche Gewichtungen. So ist z. B. die Aufgabe der Grundstücksbeschaffung unter Umständen nur beim Neubau, Ausbau bzw. bei der Erweiterung von Bedeutung.
Das Problem der Finanzierung oder die Frage nach der Wirtschaftlichkeit ist demgegenüber unabhängig von den genannten Arten der Entstehung von Bauprojekten.
Die Entscheidung zur Entstehung, d. h. die Entwicklung eines Bauprojektes geht immer direkt oder indirekt vom sogenannten Bauherrn aus. Allerdings wird der Begriff „Bauherr“ sowohl in der Praxis als auch in der Literatur unterschiedlich definiert.
So findet man z. B. unterschiedliche Definitionen:
In diesem Buch wird der Begriff „Bauherr“ wie folgt festgelegt.
„Bauherr ist derjenige:
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der selbst oder durch Dritte,
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im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung,
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auf eigene Rechnung,
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ein Bauvorhaben
wirtschaftlich und technisch vorbereitet und durchführt bzw. vorbereiten und durchführen lässt“ (Pfarr 1997, S. 4).