1993 | OriginalPaper | Chapter
Aufnahmemöglichkeiten bestimmter Eigenkapitalbestandteile in das deutsche Kreditwesengesetz unter Anwendung des marktbezogenen Eigenkapitalbegriffs
Author : Elke Büsselmann
Published in: Bankenaufsicht und marktbezogenes Eigenkapital
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Die Basiseigenmittel bilden den Kern des haftenden Eigenkapitals als Risikobegrenzungsgröße. Sie müssen das Risikovolumen zu mindestens 4 % decken. Zu den Basiseigenmitteln zählt die EG-Eigenmittelrichtlinie das eingezahlte Kapital, die offen ausgewiesenen Rücklagen und die einbehaltenen Gewinne. Soweit die sich aus § 233 HGB ergebenden Rechte des stillen Gesellschafters nicht aberkannt wurden, können auch Einlagen stiller Gesellschafter den Basiseigenmitteln zugerechnet werden. Damit ergeben sich kaum Unterschiede zu dem geltenden deutschen Recht für Kreditinstitute, die Umsetzung dieser Eigenkapitalbestandteile ist also unproblematisch.49