2011 | OriginalPaper | Chapter
Außerordentliche Kündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens von Leergutbons (Fall „Emmely“)
Authors : Dr. Frank Deickert, Prof. Dr. Björn Maier, Prof. Dr. Dr. Diegfried Schwab
Published in: Erfolgsfaktor Controlling
Publisher: Centaurus Verlag & Media
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1.Rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers4, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, können auch dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, wenn die Pflichtverletzung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder nur zu einem geringfügigen, möglicherweise gar keinem Schaden geführt hat.2.Das Gesetz kennt auch im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen des Arbeitnehmers keine absoluten Kündigungsgründe. Es bedarf stets einer umfassenden, auf den Einzelfall bezogenen Prüfung und Interessenabwägung dahingehend, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der eingetretenen Vertrauensstörung — zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist — zumutbar ist oder nicht.