Skip to main content
Top

05-05-2014 | Bank-IT | Schwerpunkt | Article

Kreditgeschäfte per Video abschließen

Author: Eva-Susanne Krah

2:30 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Bankkunden können nun Online-Kreditgeschäfte ohne Postbesuch zur persönlichen Identifizierung abschließen. Die Finanzaufsicht Bafin hat das Videoident-Verfahren erlaubt.

Durch das neue Videoident-Verfahren könnten Banken und Kunden künftig Zeit sparen und onlinebasierte Kreditgeschäfte komfortabler abwickeln. Denn wer bisher beispielsweise einen Online-Kredit genehmigt bekam, musste sich nach dem Online-Abschluss per Postident-Verfahren persönlich in der nächsten Postfiliale mit seinem Personalausweis legitimieren, um den Kredit auch in Anspruch nehmen zu können. Gleiches galt beispielsweise für die virtuelle Eröffnung von Fest- oder Tagesgeldkonten bei Online-Banken. Damit kann jetzt durch das Videoident-Verfahren Schluss sein. Voraussetzung ist jedoch, dass von der jeweiligen Bank ein von der Finanzaufsicht genehmigtes Videoverfahren eingesetzt wird. Bei der Süd-West-Kreditbank wird dieses Verfahren nach eigenen Angaben seit Kurzem eingesetzt.

Identitätsprüfung per Video muss rechtskonform sein

Weitere Artikel zum Thema

Näheres zur Videoidentifikation regelt die kürzlich erlassene neue Leitlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die so genannte Fernidentifizierung, die § 6 Abs.2 Nr. des Geldwäschegesetzes (GwG) regelt, mag für Kreditkunden wie Online-Banken auf den ersten Blick zeitsparender und effizienter sein. Sie ist jedoch nicht ohne Hürden für beide Seiten. Denn die Identifizierung per Videoübertragung muss verschiedene zentrale Anforderungen erfüllen. So soll der Nachweis der persönlichen Identität eines Kunden als Vertragspartner laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach Abs. 4 Nr. 1 des GwG

  • von geschulten und hierfür ausgebildeten Mitarbeitern der Bank durchgeführt werden.
  • Diese müssen sich während des Identifizierungsvorgangs in abgetrennten und mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Räumlichkeiten befinden.
  • Bei der Videoübertragung müssen Fotos oder Screenshots belegen, dass es sich um den rechtmäßigen Vertragspartner handelt.
  • Kunden müssen die vollständige Ausweisnummer ihres Ausweisdokuments während der Übertragung mitteilen.
  • Ausweise des Kunden müssen über Sicherheitsmerkmale verfügen, die holographischen Bildern gleichgestellt sind, etwa dem biometrischen Fingerabdruck.
  • Das komplette Identifizierungsgespräch mit der Bank muss wie bei telefonischen Beratungsgesprächen üblich akustisch aufgezeichnet werden.

Während der Videoübertragung sind TANs genauso wie im herkömmlichen Online Banking vonnöten. Kunden bekommen eine zentral registrierte TAN, die sie unmittelbar zu Beginn der Videoaufzeichnung online eingeben und an den Mitarbeiter elektronisch zurücksenden müssen.

Die Kundenbindung steigern

Ein Vorteil des neuen Verfahrens zur Videoidentifizierung könnte aus Expertensicht sein, dass die Kundenbindung gesteigert wird, weil der Medienbruch zwischen Bank und Kunde beim Vertragsabschluss entfällt. Zudem könnte die Interaktion zwischen Kunde und Bank profitieren und die Bank Kosten sparen, wie Anja Kühner in ihrem Beitrag zu Apps für elektronische Ausweise auf Springer für Professionals beschreibt. Voraussetzung ist, dass die Abbruchraten beim neuen Videoverfahren nicht höher als beim herkömmlichen Postindentvorgang ausfallen. Renée Hinz beleuchtet aus einer weiteren Perspektive unter anderem die Probleme und Hürden des Identverfahrens für ausländische Teilnehmer am Emissionshandel in der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (Seite 535-536).

print
PRINT

Background information for this content