1998 | OriginalPaper | Chapter
Bankenaufsicht
Author : Professor Dr. Hans E. Büschgen
Published in: Bankbetriebslehre
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Der Finanzdienstleistungssektor muß aus heutiger Sicht — neben der Versicherungswirtschaft — in Deutschland als die am stärksten staatlich reglementierte Branche angesehen werden. Die außerordentlich starke Einflußnahme des Staates hat sich jedoch erst allmählich entwickelt218: Die Gewerbeordnung von 1869 kannte zwar einige allgemeine Einschränkungen der Gewerbefreiheit, gewährte de facto jedoch „Bankfreiheit“. Die staatliche Einflußnahme auf das deutsche Bankwesen begann mit der Aufsicht über die früheren Privatbanken mit Banknotenprivileg und über die öffentlich-rechtlichen Banken. Die Aufsicht über die Privatnotenbanken geht auf das Jahr 1619 zurück (Banco-Mandat der Hamburger Bank); Staatsaufsicht über öffentlichrechtliche Institute existiert für Staatsbanken seit 1765 und für Landschaften seit 1796. Weiterhin besteht seit 1838 eine Sparkassenaufsicht. Eine allgemeinere Bankenaufsicht wurde zuerst 1874 im Rahmen der Beratungen des Bankgesetzes von 1875 erörtert, doch konnte sich der Gedanke einer allgemeinen Bankenaufsicht unter Hinweis auf die Gewerbeordnung von 1869 — mit der darin verankerten grundsätzlichen Gewerbefreiheit — nicht durchsetzen. Lediglich die Hypothekenbanken wurden 1899 staatlicher Aufsicht unterstellt, des weiteren kam es mit dem Börsengesetz von 1896 zu größeren Kodifikationen für die Gebiete des Wertpapierhandels sowie der Verwahrung und Verwaltung von Effekten.